Die Abmahnung - Das Original
 
 





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Abmahnung wegen FilesharingFilesharing
Filesharing ist das Übermitteln und Verteilen von Dateien mittels Verwendung eines Peer-to-Peer- oder Torrent - Netzwerks, oder über einen sogenannten One-Klick-Hoster.
bzw. Urheberrechtsverletzung durch die Kanzleien Waldorf Frommer, Rasch, U+C, Kornmeier & Partner, Sasse & Partner etc.

Eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung gehört seit einigen Jahren zum Alltag. Trotz der in Massen ausgesprochen Abmahnungen finden die Internettauschbörsen weiterhin regen Zulauf. Verschiedene Firmen haben sich darauf spezialisiert, User ausfindig zu machen, die über Tauschbörsen bzw. P2PP2P
Tauschbörse für Daten
Netzwerken urheberrechtlich geschützte Werke zum Download anbieten.

FilesharingFilesharing
Filesharing ist das Übermitteln und Verteilen von Dateien mittels Verwendung eines Peer-to-Peer- oder Torrent - Netzwerks, oder über einen sogenannten One-Klick-Hoster.
an sich ist keine verbotene Handlung. Es wird erst dann rechtswidrig, wenn die Dateien, die zum Download angeboten bzw. heruntergeladen werden, urheberrechtlich geschützt sind und der User keine LizenzLizenz
Übertragenes Nutzungsrecht an geistigem Eigentum eines Dritten
zur Vervielfältigung bzw. zur VerbreitungVerbreitung
Die (öffentliche) Weiterzugeben und zu Vervielfältigung eines Werkes
erworben hat.

Die Tauschbörsen werden dermaßen engmaschig überwacht, dass der Erhalt einer Abmahnung wegen FilesharingFilesharing
Filesharing ist das Übermitteln und Verteilen von Dateien mittels Verwendung eines Peer-to-Peer- oder Torrent - Netzwerks, oder über einen sogenannten One-Klick-Hoster.
bzw. wegen Urheberrechtsverletzung sehr wahrscheinlich ist, wenn man illegal urheberrechtlich geschützte Dateien zum Download angeboten hat. Es spielt hierbei keine Rolle, ob die bewusst oder unbewusst geschehen ist.

Die Abmahnungen werden von den betroffenen Rechteinhabern in Auftrag gegeben.

In den letzten Jahren sind eine Vielzahl von Kanzleien aufgetreten, die massenhaft Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen bzw. Abmahnungen wegen FilesharingFilesharing
Filesharing ist das Übermitteln und Verteilen von Dateien mittels Verwendung eines Peer-to-Peer- oder Torrent - Netzwerks, oder über einen sogenannten One-Klick-Hoster.
aussprechen.

Nach unseren Statistiken versendet die Kanzlei Waldorf Frommer und die Kanzlei Rasch am häufigsten eine Abmahnung wegen FilesharingFilesharing
Filesharing ist das Übermitteln und Verteilen von Dateien mittels Verwendung eines Peer-to-Peer- oder Torrent - Netzwerks, oder über einen sogenannten One-Klick-Hoster.
. In der Abmahnung Waldorf Frommer werden in der Regel Titel aus den Bereichen Musik, Film und Hörbücher abgemahnt. In der Abmahnung Rasch werden bisher ausschließlich Musiktitel abgemahnt. Im Rahmen der Abmahnung Waldorf Frommer und der Abmahnung Rasch wird der Abgemahnte aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärungstrafbewehrte Unterlassungserklärung
Der Rechteinhaber hat z.B. im Falle einer Urheberrechtsverletzung einen Anspruch auf Unterlassen gegen den Verletzer.
Zur Erfüllung dieses Anspruchs wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gegenüber dem Rechteinhaber gefordert.
In einer solchen verpflichtet sich der Unterzeichner für 30 Jahre keine Urheberrechtsverletzung zu Lasten des Rechteinhabers zu begehen, gegen den er die abgemahnte Verletzung begangen hat.
Verstößt er gegen diese Erklärung indem er eine weitere Urheberrechtsverletzung begeht, wird die in der Unterlassungserklärung festgelegte Vertragsstrafe fällig.
abzugeben sowie einen pauschalisierten SchadensersatzSchadensersatz
Ausgleich eines Schadens
zu leisten.

Eine Abmahnung Waldorf Frommer oder Abmahnung Rasch sollten sie durch eine spezialisierte Kanzlei überprüfen und sich nicht zu voreiligen Handlungen hinreißen lassen. An die vorgefertigte Unterlassungserklärung der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte und Rasch Rechtsanwälte sind Sie 30 Jahre gebunden. Nach der aktuellen Rechtsprechung der Gerichte sind die Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer und Rasch nicht rechtsmißbräuchlich. Die gesetzten Fristen der Kanzleien Waldorf Frommer und Rasch sollte man nicht fahrlässig verstreichen lassen, da beide Kanzleien dafür bekannt sind, regelmäßig zu klagen.

Neben den beiden genannten Kanzleien Waldorf Frommer und Rasch existieren noch eine Vielzahl von Kanzleien, die massenhaft Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung bzw. Abmahnungen wegen FilesharingFilesharing
Filesharing ist das Übermitteln und Verteilen von Dateien mittels Verwendung eines Peer-to-Peer- oder Torrent - Netzwerks, oder über einen sogenannten One-Klick-Hoster.
aussprechen. Nachfolgend eine Liste der uns bekannten Abmahnkanzleien:

 

 

Abmahnkanzleien

 

 

 

Liste der abgemahnten Titel

 

 

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        RechteinhaberRechteinhaber
        Rechteinhaber ist derjenige, der die Nutzungs-, Verbreitungs- und Vervielfältigungsrechte z.B. von urheberrechtlich geschützten Werken besitzt. Grundsätzlich ist dies der Urheber. Dieser kann diese Rechte auf Dritte übertragen.
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