Abmahnung Filesharing

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Die Abmahnung im Markenrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Domainrecht, Filesharing - Start

News Abmahnung Filesharing

Die Abmahnung dient vordergründig der außergerichtlichen Streitbeilegung im geschäftlichen Verkehr und Wettbewerb. Im gewerblichen Rechtschutz, bei Fragen des Urheberrechts, Markenrechts und wettbewerbsrechts verhindert die Abmahnung oftmals kostspielige und langwierige Gerichtsverfahren.

Mittels der Abmahnung können Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Die Absicherung der Ansprüche erfolgt dabei durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Im Falle einer Wiederholung der Verletzungshandlung wird eine Vertragsstrafe fällig.

Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung kann gerichtlich durch eine einstweilige Verfügung oder Klage erzwungen werden. Die Kosten trägt im Falle einer berechtigten Abmahnung der Verletzer. Rechtsmissbräuchliche Abmahnungen zur Erlangung der Rechtsverfolgungskosten sind dabei unzulässig.

 

 

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09.03.10 10:53
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04.03.10 12:48
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Gericht: AG Halle-Saalkreis

Entscheidungstyp: Urteil

Verkündungsdatum: 24.11.2009

Aktenzeichen: 95 C 3258/09




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