In der Regel werden die IP-Adressen dynamisch generiert, das bedeutet mit jeder Einwahl in das Internet oder nach der Zwangstrennung (alle 24 Stunden)bekommt der User von seinem Provider eine neue IP-Adresse zugewiesen. Bei sogenannten HighSpeed DSL Anschlüssen (etwa DSL 16000) findet je nach Anbieter eine Zwangstrennung nach 24 nicht mehr in jedem Fall statt, etwa wegen DSL-TV.
Feste IP-Adressen werden bspw. bei Businessanschlüssen angeboten.
Daneben muss zwischen der externen IP-Adresse, mit der der User im Internet unterwegs ist und der internen IP-Adresse seines PCs, die jedoch nicht extern sichtbar ist, unterschieden werden. Regelmäßig lautet die interne IP-Adresse 192.168.XXX.XXX. Die interne IP-Adresse ändert sich nicht.
In der Regel sind die Auskünfte der Provider an die Abmahnkanzleien korrekt. Bisher sind nur wenige Fälle dokumentiert, in denen es nachweislich zu einer IP-Adressen-Verwechslung kam. Eine solche Verwechslung muss der Abgemahnte nachweisen, was kaum möglich ist, wenn er nicht zufällig das Ereignisprotokoll seines Routers vom Tatzeitpunkt vorliegen hat.