Die VerkehrsdatenVerkehrsdaten
Verbindungsdaten eines Telekommunikationsdienstes werden zu Abrechnungszwecken oder Qualitätskontrollen (Aussage der ProviderProvider
Anbieter von Kommunikationsdiensten) maximal 5 bis 7 Tage gespeichert. Bei der Entdeckung einer Urheberrechtsverletzung muss die Abmahnkanzlei innerhalb dieser kurzen FristFrist
Zeitraum innerhalb dessen oder Datum bis zu dem eine bestimmte Handlung vorgenommen werden muss bei dem ProviderProvider
Anbieter von Kommunikationsdiensten die Urheberrechtsverletzung bzgl. der ermittelten IP-AdresseIP-Adresse
Adresse, die einem Computer in einem Netzwerk zugewiesen wird anzeigen, damit diese nicht gelöscht wird. Anschließend muss der ProviderProvider
Anbieter von Kommunikationsdiensten im Rahmen eines gerichtlichen Auskunftsverfahrens die Daten an den RechteinhaberRechteinhaber
Rechteinhaber ist derjenige, der die Nutzungs-, Verbreitungs- und Vervielfältigungsrechte z.B. von urheberrechtlich geschützten Werken besitzt. Grundsätzlich ist dies der Urheber. Dieser kann diese Rechte auf Dritte übertragen.
herausgeben. Nach Abschluss des gerichtlichen Auskunftsverfahrens werden die Daten umgehend vom ProviderProvider
Anbieter von Kommunikationsdiensten gelöscht. Der Abgemahnte erhält erst nach Erhalt der Abmahnung Kenntnis von der Providerabfrage. Zu diesem Zeitpunkt ist die streitgegenständliche IP-AdresseIP-Adresse
Adresse, die einem Computer in einem Netzwerk zugewiesen wird bereits gelöscht. Dementsprechend ist der ProviderProvider
Anbieter von Kommunikationsdiensten weder in der Lage, dem Abgemahnten noch dessen Anwalt AuskunftAuskunft
Anspruch des Rechteinhabers gegen den Verletzer auf Auskunft über die streitgegenständlichen Daten zu erteilen.