Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bzgl. der Vorratsdatenspeicherung hat keinen Einfluss auf die Filesharing-FÃFilesharing-FÃ
Filesharing ist das Übermitteln und Verteilen von Dateien mittels Verwendung eines Peer-to-Peer- oder Torrent - Netzwerks, oder über einen sogenannten One-Klick-Hoster.¤lle.
Denn die Abmahnkanzleien nutzen nicht die Daten aus der Vorratsdatenspeicherung. Auf diese Daten konnten sie auch gar nicht zugreifen, da diese nur bei schwersten Straftaten herausgegeben werden durften.
Bei den Providern wurden die Bestands- und VerkehrsdatenVerkehrsdaten
Verbindungsdaten eines Telekommunikationsdienstes im Rahmen zweier unterschiedlicher Verfahren gespeichert.
Einmal im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung. Die ProviderProvider
Anbieter von Kommunikationsdiensten waren bis zu dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes angehalten, die Verkehrs- und BestandsdatenBestandsdaten
Kundendaten, die bei dem Abschluss eines Vertrages erhoben werden dürfen für ein halbes Jahr zu speichern.
Daneben werden die Daten 5 bis 7 Tage für Abrechnungszwecke / Qualitätskontrolle, wie es offiziell heißt, abgespeichert.
Diese von dem ProviderProvider
Anbieter von Kommunikationsdiensten gesammelten Verkehrs- und BestandsdatenBestandsdaten
Kundendaten, die bei dem Abschluss eines Vertrages erhoben werden dürfen werden grundsätzlich nach 5-7 Tagen gelöscht. Nur im Rahmen des gerichtlichen Auskunftsverfahrens werden diese Daten nach richterlicher Aufforderung für einen längeren Zeitraum aufbewahrt. Nach Abschluss des gerichtlichen Auskunftsverfahrens werden diese Daten umgehend gelöscht.