Viele Abgemahnte teilen mit, dass sie die abgemahnte Datei zwar heruntergeladen aber nicht zum Download angeboten haben. In den meisten Fällen findet der Upload nicht bewusst statt. Der größte Teil der P2PP2P
Tauschbörse für Daten Tauschbörsen ist so eingestellt, dass die Dateien, die sich im Downloadordner befinden, automatisch zum Upload freigegeben werden. Noch während der User eine Datei herunterlädt, werden die bereits geladenen Dateipakete den restlichen Usern umgehend zum Upload angeboten.
In einigen Tauschbörsen kann man den Upload auf 0 kb stellen. Hierdurch ist jedoch nicht sichergestellt, dass tatsächlich die Uploadfunktion komplett ausgeschaltet ist. Darüber hinaus werden die heruntergeladenen Dateien weiterhin in der TauschbörseTauschbörse
Als Tauschbörse wird eine Plattform oder ein Ort bezeichnet, an dem ein kostenfreier oder kostengünstiger Austausch von Waren, Dienstleistungen, Medien oder Daten vollzogen wird. Zum Austausch von Daten dienen unter anderem Peer-to-Peer-Netzwerke.
Das Tauschen bzw. Teilen von Dateien ist grundsätzlich zulässig, soweit es sich dabei nicht um urheberrechtliche geschützte Werke handelt und den Beteiligten keine ausdrückliche Einwilligung des Rechteinhabers für diese Verwertungsform erteilt wurde.
angezeigt. Für die Erfüllung des Tatbestandes der Urheberrechtsverletzung muss nicht unbedingt bereits ein Upload stattgefunden haben, es genügt bereits das bloße anbieten der Dateien.