Immer mehr Personen erhalten eine Abmahnung wegen der illegalen VerbreitungVerbreitung
Die (öffentliche) Weiterzugeben und zu Vervielfältigung eines Werkes von urheberrechtlich geschützten Dateien über FilesharingFilesharing
Filesharing ist das Übermitteln und Verteilen von Dateien mittels Verwendung eines Peer-to-Peer- oder Torrent - Netzwerks, oder über einen sogenannten One-Klick-Hoster. - Tauschbörsen bzw. wegen Urheberrechtsverletzungen. Bei vielen Abgemahnten taucht die Frage auf, ob sie überhaupt anwaltliche Hilfe erwarten können, da sie sich aufgrund ihrer finanziellen Situation keinen Anwalt leisten können.
Der Staat kommt im Rahmen der BeratungshilfeBeratungshilfe
Kostenerstattung des Anwaltshonorars durch den Staat für die außergerichtlichen Gebühren des eigenen Anwaltes auf. Anspruch auf BeratungshilfeBeratungshilfe
Kostenerstattung des Anwaltshonorars durch den Staat haben folgende Personengruppen:
Die BeratungshilfeBeratungshilfe
Kostenerstattung des Anwaltshonorars durch den Staat muss vom Abgemahnten an der örtlichen Beratungshilfestelle beantragt werden. Die Beratungshilfestellen befinden sich in der Regel in den örtlichen Amtsgerichten.
Die notwendigen Beratungshilfeantragsformulare können Sie hier herunterladen --> Download Beratungshilfeantragsformulare, ausdrucken und ausfüllen.
Im Rahmen der Antragsstellung muss der Abgemahnte der Beratungshilfestelle seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse nachweisen. Der Beratungshilfestelle müssen alle aktuellen Unterlagen (Verdienstbescheinigung, Arbeitslosen- Sozialhilfebescheid, Mietvertrag, Bescheinigungen über die Zahlung von Schulden und sonstigen Verbindlichkeiten) vorgelegt werden, anhand derer die finanzielle Lage des Betroffenen bestimmt werden kann.
Wird BeratungshilfeBeratungshilfe
Kostenerstattung des Anwaltshonorars durch den Staat erteilt, muss der Betroffene für die außergerichtliche anwaltliche Vertretung an seinen Anwalt nur noch einen Betrag in Höhe von 10,00 EUR leisten. Die restlichen Gebühren rechnet der beauftragte Rechtsanwalt mit der Staatskasse ab.
Uns wurde von Betroffenen bereits häufiger berichtet, dass diverse Anwälte und Kanzleien die Vertretung von Beratungshilfeempfängern in den Abmahnfällen ablehnen. Dies liegt daran, dass der Anwalt im Rahmen der BeratungshilfeBeratungshilfe
Kostenerstattung des Anwaltshonorars durch den Staat in der Regele wesentlich weniger verdient, als wenn er direkt mit seinem Auftraggeber abrechnet. Die erfahrenen Anwälte der Kanzlei GGR Rechtsanwälte vertreten selbstverständlich auch Beratungshilfeempfänger, die eine Abmahnung wegen FilesharingFilesharing
Filesharing ist das Übermitteln und Verteilen von Dateien mittels Verwendung eines Peer-to-Peer- oder Torrent - Netzwerks, oder über einen sogenannten One-Klick-Hoster. erhalten haben, da wir der Ansicht sind, dass gerade die Vermögensschwachen auch einen Anspruch auf eine professionelle Beratung haben.