Die Abmahnung - Das Original
 
 





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Die Abmahnung im Urheberrecht

Das Urheberrecht schützt den Urheber sowohl im objektiven als auch im subjektiven Sinn. Im objektiven Sinn regelt das Urheberrecht den Schutz geistiger Schöpfungen, so genannter Werke. Hierunter fallen Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst. Urheberrechtsverletzungen in diesen Rechtsgebieten können kostenpflichtig abgemahnt werden.

Das Urheberrecht im subjektiven Sinn schützt die Berechtigung des Urhebers an seinem Werk. Der Urheber entscheidet über das ob und wie der Werkverwendung durch Dritte. In diesem Zusammenhang kommt es immer wieder zu Urheberrechtsverletzungen wegen Verstoßes gegen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht des Urhebers.

Abmahnung wegen Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechts

Zu den Urheberpersönlichkeitsrechten zählen das Veröffentlichungsrecht, die Anerkennung der Urheberschaft und das Entstellungsverbot.
Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen des Urheberpersönlichkeitsrechts führen oftmals zu einstweiligen Verfügungen und werden nicht selten in einem nachfolgenden Hauptsacheverfahren vor Gericht per Urteil entschieden.

Abmahnung wegen Verletzung des Veröffentlichungsrechts

Der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk veröffentlicht wird. Kommt es zu einer Veröffentlichung des Werkes, ohne dass der Urheber dies gewollt hat, kann derjenige abgemahnt werden, der diese Urheberrechtverletzung begangen hat.

Abmahnung wegen unterlassener Anerkennung der Urheberschaft / Namensnennungsrecht

Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Der Urheber kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen ist und welche Bezeichnung verwendet werden soll. Unterbleibt die geforderte Namensnennung im Rahmen einer Urheberrechtsverletzung so führt dies in der gängigen Gerichtspraxis dazu, dass der Urheber vom Verletzer eine 100 - prozentigen Aufschlag auf die fiktive Lizenzgebührfiktive Lizenzgebühr
Schadensersatz bei Urheberrechtsverletzungen
verlangen kann.

Abmahnung wegen Entstellung des Werkes

Der Urheber das Recht, eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung seines Werkes zu verbieten. Im Falle eines Urheberrechtsverstoßes kann auch in diesem Zusammenhang die Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechts abgemahnt werden.

Abmahnung wegen Verstoßes gegen die VerwertungsrechteVerwertungsrechte
Das Recht, ein urheberrechtliche geschütztes Werk kommerziell zu verwerten


Der Urheber hat das ausschließliche Recht, sein Werk in körperlicher Form zu verwerten. Das Recht umfasst dabei insbesondere das Vervielfältigungsrecht des Urhebers, das Verbreitungsrecht des Urhebers, sowie das Ausstellungsrecht des Urhebers.

Abmahnung wegen Verstoßes gegen das Vervielfältigungsrecht

Das Vervielfältigungsrecht ist das Recht, Vervielfältigungsstücke des Werkes herzustellen, unabhängig in welchem Verfahren und in welcher Zahl. Verstöße gegen das Vervielfältigungsrecht finden sich aktuell in hohem Maße im Bereich des Filesharings wieder. In diesem Sektor werden massenhaft Urheberrechtsverstöße wegen des illegalen Verbreitens und vervielfältigens urheberrechtlich geschützter Werke abgemahnt.

Abmahnung wegen Verstoßes gegen das Verbreitungsrecht

Das Verbreitungsrecht umfasst das Recht, das Originalwerk oder Vervielfältigungsstücke des Werkes der Öffentlichkeit anzubieten oder in Verkehr zu bringen. An einer solchen VerbreitungVerbreitung
Die (öffentliche) Weiterzugeben und zu Vervielfältigung eines Werkes
im Sinne des Urheberrechtsgesetzes fehlt es beispielsweise bei einem reinen Privatverkauf. Im übrigen gilt hier das gleiche wie bei den Abmahnungen wegen Verstoßes gegen das Vervielfältigungsrecht.

Abmahnung wegen Verstoßes gegen das Ausstellungsrecht


Das Ausstellungsrecht ist das Recht, das Original oder Vervielfältigungsstücke eines unveröffentlichten Werkes der bildenden Künste oder eines unveröffentlichten Werkes öffentlich zur Schau zu stellen.
Verstöße wegen Verstoßes gegen das Ausstellungsrecht sind eher selten können jedoch ebenso abgemahnt werden wie die Verstöße gegen das Vervielfältigungsrecht und das Verbreitungsrecht.

Urheberrechtsverletzungen führen in der Regel zu einer Abmahnung im Urheberrecht. Sie Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen aber meist weit reichende Folgen. Der Urheberrechtsverletzer kann auf Unterlassung, auf AuskunftserteilungAuskunftserteilung
Anspruch des Rechteinhabers gegen den Verletzer auf Auskunft
und SchadensersatzSchadensersatz
Ausgleich eines Schadens
in Anspruch genommen werden.
Die Höhe der Schadensersatzforderungen werden meist im Wege einer so genannten fiktiven LizenzgebührLizenzgebühr
Entgelt für Lizenzerwerb
ermittelt.