Die Abmahnung - Das Original
 
 





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Abmahnung erhalten – Guter Rat ist teuer, schlechter nicht!

Viele Personen fragen sich nach dem Erhalt einer Abmahnung welcher Kanzlei sie ihr Vertrauen schenken sollen, um sich gegen die Abmahnkanzleien vertreten zu lassen.

Dies ist nicht ganz einfach, da es inzwischen mehr „Abmahnabwehrspezialisten“ und „24h/Tag-7-Tage die Woche“ – „gratis Erstberatung(s)“ „Profis“ gibt, die für eine Vertretung „faire“ „Flatratepreise“ anbieten, um eine Abmahnung derart abzuwehren, dass die Abgemahnten „nichts an die Abmahnkanzleien zahlen“ müssen. Die Kosten dieser „Vertretungen“ liegen dabei oftmals unter denen eines Reifenwechsels in einer Fachwerkstatt. Steckt was dahinter-wenn ja, was?

Eine anwaltlich fundierte Rechtsberatung hat ihren Preis und benötigt Zeit. Nimmt sich der Anwalt für seine Mandanten wenig Zeit, dann kostet dies meist auch wenig Geld. Sind die Mandanten nicht bereit viel Geld zu zahlen, wird der Anwalt auch nicht bereit sein, viel Zeit zu investieren. So sind die Gesetze der Marktwirtschaft. Daher sollten sich Abgemahnte nicht von den marktschreierischen Auftritten von sogenannten „Spezialisten“ in die Irre führen lassen, die ihnen viel für nichts versprechen. Eine Vertretung die nichts kostet ist nichts wert!

Beim Erhalt einer Abmahnung sollte zunächst entschieden werden, ob man Wert auf ein persönliches Gespräch mit dem Anwalt legt. Sofern dies gewollt ist erscheint es sinnvoll, sich an Kanzleien zu wenden, die mehrere Anwälte beschäftigen. So ist gewährleistet, dass man entsprechendes Gehör geschenkt bekommt. Selbstverständlich kann dies auch durch einen Einzelanwalt gewährleistet werden. Zweifel sind jedoch angebracht, wenn dieser Einzelanwalt selbstbewusst behauptet, er würde mehrere tausend Abgemahnte erfolgreich vertreten. Wie das ordnungsgemäß funktionieren soll, bleibt wohl dessen oder deren Geheimnis, da dies selbst dann nicht möglich ist, wenn es sich dabei um die oben genannten „24h/Tag-7-Tage die Woche“ – „gratis Erstberatung(s)“ „Profis“ handelt.

Ein weiterer Aspekt ist die Entfernung zum Anwalt, wenn Beratungen vor Ort stattfinden sollen. Es wird immer öfter berichtet, dass man beim vorherigen Anwalt keinen Termin vor Ort bekommen habe, obwohl dies ausdrücklich gewünscht wurde. Der Anwalt vor Ort sollte sich in jedem Fall Zeit für ein vier-Augen Gespräch für seine Mandanten nehmen.

Wichtig ist zudem die Erfahrung der Anwaltskanzlei.

Abgemahnte sollten die Sozietät bzw. den ausgewählten Anwalt zu ihrer eigenen Sicherheit gezielt nach deren gerichtlicher Erfahrung und den nachgewiesenen urheber- und medienrechtlichen Qualifikationen befragen. Die Bezeichnungen als Spezialist sind jedenfalls nicht geschützt und spiegeln lediglich die Meinung des werbenden Anwalts wider. Ein objektiver Maßstab ist der Fachanwaltstitel für Urheberrecht und Medienrecht.

Es kommt immer wieder vor, dass sich unerfahrene Anwälte, die seit weniger als drei Jahren Abgemahnte vertreten, damit rühmen, dass ihre Mandanten nichts an die Abmahnkanzleien zahlen mussten. Es handelt sich hierbei nahezu ausschließlich um Fälle, die noch nicht abgeschlossen sind, da die Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Erfahrungsgemäß werden die Forderungen dann kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist eingeklagt und der Mandant muss die Kosten tragen, die vermeidbar gewesen wären.

Ein wichtiges Kriterium ist zudem der Preis, der von den Anwälten verlangt wird. Der klassische Abmahnfall würde nach den gesetzlichen Gebühren rund 775 Euro kosten. Bis auf ganz wenige Ausnahmen werden jedoch wesentlich geringere Summen verlangt - teilweise weniger als 100 Euro. Nun ist es so, dass der Anwalt wirtschaftlich handeln muss, um seine Unabhängigkeit zu wahren. Nur derart kann eine ordentliche Vertretung stattfinden. Begnügt sich ein Anwalt nun mit der Zahlung eines Dumpingpreises (50-250 Euro für die komplette Vertretung im Falle einer urheberrechtlichen Abmahnung) dann muss er zwangsläufig an anderer Stelle einsparen. Dies kann er am besten mit der Zeit. Zeit ist Geld wie es so schön heisst. Wenig Geld = wenig Zeit für den Mandanten. Es besteht also die Gefahr, dass sich der Dumping-Anwalt nicht die gebotene Zeit für die Vertretung in der Abmahnsache nimmt und somit auch kein optimales Ergebnis für den Abgemahnten erzielen kann.

Der billige Anwalt erweist sich damit als Fehlinvestition.

Hilfreich sind heute zudem Erfahrungsberichte von Mandanten, die sich im Internet finden lassen, so dass sich Abgemahnte im Vorfeld über den Anwalt oder die Kanzlei informieren können.

K.Gulden, Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht

 

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