Zur sofortigen Hilfe übersenden Sie uns bitte Ihre Abmahnung oder treten mit uns telefonisch in Kontakt.
Was wir Ihnen bieten:
Sie können uns 24 Stunden am Tag die erhaltene Abmahnung per E-Mail oder Fax zur Überprüfung übersenden
direkte Kontaktaufnahme 24 Stunden am Tag - auch am Wochenende
kostenlose Ersteinschätzung
Unterbreitung eines seriösen Angebotes
bundesweite / internationale Vertretung
hochspezialisiertes vierköpfiges Anwaltsteam
Vertretung auch von Beratungshilfeempfängern
mehrfach siegreich vor Gericht gegen Abmahnkanzleien
eigene IT-Abteilung (Klärung technischer Fragen)
GGR Rechtsanwälte
Die Kanzlei GGR Rechtsanwälte ist seit Jahren auf dem Gebiet der Abwehr von Abmahnungen tätig, insbesondere aus dem Bereich des Filesharings. Mit mehreren tausend Mandaten im Jahr gehören wir zu den führenden Kanzleien in Deutschland auf diesem Sektor. Sie werden von einem spezialisierten Team bestehend aus drei Anwälten, einem IT- und Webadministrator und einem Mitarbeiterstab von 6 Personen betreut.
Wir bitten Sie um Übersendung der an Sie gerichteten Abmahnung per E-Mail oder Fax, um Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung sowie ein Angebot für die Vertretung unterbreiten zu können. Geben Sie bitte immer Ihren Namen, Telefonnummer und Ihre E-Mail Adresse an, damit wir uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen können.
Im Falle einer Beauftragung wird umgehend bei der Gegenseite eine Fristverlängerung beantragt und wir übernehmen die komplette Abwicklung Ihrer Angelegenheit. Sie müssen uns dann nur noch für Rückfragen zur Verfügung stehen – den Rest erledigen wir!
Kein Problem! Wir sind auch am Wochenende für Sie da! Übersenden Sie uns einfach die Abmahnung und wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen.
Sofern Sie sich keinen Anwalt leisten können, haben Sie auch im Falle einer Abmahnung Anspruch auf anwaltliche Hilfe.
Im Rahmen der sogenannten BeratungshilfeBeratungshilfe
Kostenerstattung des Anwaltshonorars durch den Staat besteht die Möglichkeit einer Kostenerstattung unseres Anwaltshonorars durch den Staat. Der Beratungshilfeempfänger muss an uns für die anwaltliche Vertretung sodann lediglich einen Betrag von 10 € zahlen.
Die notwendigen Beratungshilfeantragsformulare können Sie hier herunterladen
, ausdrucken und ausfüllen.
Mit diesen Formularen gehen Sie zu der Beratungshilfestelle an Ihrem örtlichen Amtsgericht und beantragen einen Beratungshilfeschein. Im Anschluss übersenden Sie uns bitte den erteilten Beratungshilfeschein. Nach Erhalt des Beratungshilfescheins können wir umgehend die Vertretung für Sie übernehmen.
06131 - 240950
06131 - 2409522
Jean-Pierre-Jungels-Str.10
55126 Mainz