Die Abmahnung - Das Original
 
 





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Belehrung

Alternativen: 

Aufklärung, Überwachung (ugs.)
Kurzbeschreibung:  Pflicht des Anschlussinhabers alle Nutzer des Internetanschlusses zu belehren, keine Verstöße über das Internet zu begehen

Dem Anschlussinhaber obliegt die Pflicht, alle nutzungsberechtigten Personen darüber zu belehren, keine Verstöße über den eigenen Anschluss zu begehen. Die Pflicht besteht gegenüber Minderjährigen und Erwachsenen (str.).


 

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