Die Abmahnung - Das Original
 
 




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Beweissicherung

Alternativen: 

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Kurzbeschreibung:  Sicherung von Beweismitteln sächlicher und personeller Art im Ermittlungsverfahren

Zum Zweck der Beweissicherung überwachen im Bereich des Filesharings sogenannte Antipiracy-Firmen im Auftrag der Rechteinhaber die einschlägigen Tauschbörsen im Internet mittels spezieller Softwareprogramme. Im Falle eines möglichen Urheberrechtsverstoßes wird die IP-Adresse des Anschlussinhabers nebst Tatzeitpunkt registriert und als Beweis für eine mögliche Urheberrechtsverletzung dokumentiert. Häufig – so die Behauptung verschiedener Abmahnkanzleien – werden in diesem Zusammenhang auch Probedownloads durchgeführt, die eine eindeutige Identifikation des geschützten Werkes ermöglichen sollen.