Die Abmahnung - Das Original
 
 





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Bildnutzungsrechte

Alternativen: 

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Kurzbeschreibung:  Die Berechtigung, ein Bild in der Öffentlichkeit nutzen zu dürfen.

Der Urheber eines Bild-Werkes (in diesem Zusammenhang regelmäßig der Fotograf) ist grundsätzlich der Inhaber der Bildnutzungsrechte. Dieser kann die Nutzungsrechte ganz oder teilweise an Dritte übertragen, etwa durch Abschluss von Lizenzverträgen.

An jedem im Internet veröffentlichen Bild bestehen grundsätzlich Bildnutzungsrechte. Jede Vervielfältigung, Verbreitung oder anderweitige Nutzung ohne vorherige Genehmigung des Rechteinhabers ist daher eine Urheberrechtsverletzung.


 

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