| Einstweilige Verfügung | |
Alternativen: |
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| Kurzbeschreibung: | Vorläufiger Rechtsschutz zur Sicherung einer Rechtsposition bis zur Entscheidung in der Hauptsache |
Die einstweilige Verfügung ist eine vorläufige Entscheidung und Abschluss des gerichtlichen Eilverfahrens. Sie bietet dem Antragsteller die Möglichkeit bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren seine Rechtsposition zu schützen. Eine einstweilige Verfügung wird beantragt und erlassen, wenn zu befürchten ist, dass aufgrund der Verfahrensdauer in Hauptsacheverfahren das zu schützende Recht irreparabel beeinträchtigt oder die Rechtsverletzung während des Verfahrens fortgesetzt wird. Die einstweilige Verfügung dient dabei der Sicherung eines Anspruchs, ausnahmsweise auch der vorläufigen Befriedigung eines Anspruchs, soweit damit nicht die Hauptsache vorweggenommen wird. Voraussetzung einer einstweiligen Verfügung ist, dass der Antragsteller einen Anspruch (Verfügungsanspruch) gegen den Schuldner hat. Zudem muss ein Verfügungsgrund bestehen. Dieser besteht regelmäßig dann, wenn der Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Abwendung einer Gefährdung der Interessen des Antragsstellers notwendig ist und zu befürchten ist, dass die Verwirklichung seines Anspruchs gefährdet ist („Dringlichkeit“). Wartet der Verletzte nach Kenntnis zu lange mit der Antragstellung, ist das dringlichkeitsschädlich. Dies hat zur Folge, dass der Erlass einer einstweiligen Verfügung bereits mangels Dringlichkeit trotz eines entsprechenden Anspruches abgelehnt wird. |
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