| Lizenz | |
Alternativen: |
Nutzungsrecht |
| Kurzbeschreibung: | Übertragenes Nutzungsrecht an geistigem Eigentum eines Dritten |
Eine Lizenz ist die einem Dritten vom Rechteinhaber eingeräumte Befugnis, urheberrechtlich geschützte Werke zu nutzen. Als ausschließliche Lizenz wird ein Nutzungsrecht bezeichnet, das dem Lizenznehmer für ein bestimmtes Gebiet oder für eine bestimmte Nutzungsart, die ausschließliche Nutzung gestattet. Grundsätzlich kann der Urheber frei entscheiden, ob er Lizenzen veräußert und deren Inhalt und Reichweite bestimmen. |
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