Die Abmahnung - Das Original
 
 





Home / Abmahnindex



Rechtsmissbräuchliche Abmahnung

Alternativen: 

-
Kurzbeschreibung:  -

Eine Abmahnung ist dann rechtsmissbräuchlich, wenn die Ausübung des subjektiven Rechts des Abmahnenden treuwidrig und unzulässig ist. Das ist unter anderem dann der Fall, wenn die Abmahnung etwa offensichtlich unberechtigt ist und dennoch zur Generierung von Anwaltsgebühren ausgebracht wird.

Die Vorschrift des § 8 Abs. 4 UWG, nach der ein Kostenersatz für rechtsmissbräuchliche Abmahnung nicht verlangt werden kann, ist eine Spezialvorschrift, die nicht auf Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen anwendbar ist.

Diese können nach den allgemeinen Grundsätzen, § 242 BGB rechtsmissbräuchlich sein. Die Rechtsmissbräuchlichkeit hat nach allgemeinen Darlegungsgrundsätzen derjenige vorzutragen, welcher sich hierauf beruft. Das Versenden einer Vielzahl von Abmahnungen ist per se nicht rechtsmissbräuchlich.


 

Blogverzeichnis - Blog Verzeichnis bloggerei.de