Die Abmahnung - Das Original
 
 




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Rechtsverfolgungskosten

Alternativen: 

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Kurzbeschreibung:  Kosten, die dem Verletzten für die Verfolgung von Rechtsverstößen durch Dritte entstehen

Rechtsverfolgungskosten sind die Kosten, die dem Rechteinhaber für die gerichtliche oder außergerichtliche Verfolgung eines Rechts oder Rechtsverletzungen entstehen können, wie z.B. Mahnungskosten, Rechtsanwaltskosten, Gerichtskosten. Diese sind auch im Falle des Schuldnerverzugs als Schaden nach §§ 280, 286 BGB zu ersetzen.