Die Abmahnung - Das Original
 
 




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Täterhaftung

Alternativen: 

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Kurzbeschreibung:  Haftung des Handelnden

Nach den Grundsätzen des Deliktsrechts des BGB, auf welches das Urheberrecht zurückgreift, ist Täter, wer eine Urheberrechtsverletzung vorsätzlich oder fahrlässig begangen hat.

Dieser haftet regelmäßig in vollem Umfang. Er schuldet sowohl die Kosten der Abmahnung, als auch Ersatz des bei dem Rechteinhaber entstandenen Schaden.