Die Abmahnung - Das Original
 
 




Home / Abmahnindex



Unterlassener Urhebervermerk

Alternativen: 

-
Kurzbeschreibung:  -

Wird ein urheberrechtlich geschütztes Bild oder Foto verwendet, muss der Verwender mit einem Vermerk die Urheberschaft des Bildes kennzeichnen. Wird dies unterlassen, stellt dies einen Eingriff in das Urheberpersönlichkeitsrecht des Fotografen dar. Dies ist eine Urheberrechtsverletzung, die etwa im Wege der Abmahnung verfolgt werden kann.