Die Abmahnung - Das Original
 
 




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Verkehrsdaten

Alternativen: 

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Kurzbeschreibung:  Verbindungsdaten eines Telekommunikationsdienstes

Verkehrsdaten sind gemäß § 3 Nr. 30 TKG Daten, die bei der Erbringung eines Telekommunikationsdienstes erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. Dies beinhaltet sind z.B. Nummer und Kennung der beteiligten Anschlüsse, dynamische IP-Adressen, Zeit und Datum einer Verbindung und bei Mobilfunk der Standort des Nutzers.