| Belehrung | |
Alternativen: |
Aufklärung, Überwachung (ugs.) |
| Kurzbeschreibung: | Pflicht des Anschlussinhabers alle Nutzer des Internetanschlusses zu belehren, keine Verstöße über das Internet zu begehen |
Dem Anschlussinhaber obliegt die Pflicht, alle nutzungsberechtigten Personen darüber zu belehren, keine Verstöße über den eigenen Anschluss zu begehen. Die Pflicht besteht gegenüber Minderjährigen und Erwachsenen (str.). |
|