| Beratungshilfe | |
Alternativen: |
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| Kurzbeschreibung: | Kostenerstattung des Anwaltshonorars durch den Staat |
Im Rahmen der sogenannten Beratungshilfe besteht die Möglichkeit einer Kostenerstattung des Anwaltshonorars durch den Staat. Der Beratungshilfeempfänger muss sodann maximal 10 Euro für die anwaltliche Vertretung zahlen. Die Antragsformulare zur Erteilung des Beratungshilfescheins erhalten hilfsbedürftige Abgemahnte bei der Beratungshilfestelle am örtlichen Amtsgericht. |
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