Die Abmahnung - Das Original
 
 





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Bestandsdaten

Alternativen: 

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Kurzbeschreibung:  Kundendaten, die bei dem Abschluss eines Vertrages erhoben werden dürfen

Bestandsdaten sind gemäß § 28 Absatz 1 BDSG / § 14 TMG personenbezogene (Kunden-) Daten, die z.B. von Telekommunikationsunternehmen gespeichert werden und dies zum Abschluss eines Vertrages, dessen Durchführung und oder Beendigung erforderlich ist. In diesem Sinne sind Bestandsdaten üblicherweise Name und Anschrift einer juristischen oder natürlichen Person.


 

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