| Fiktive Lizenzgebühr | |
Alternativen: |
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| Kurzbeschreibung: | Schadensersatz bei Urheberrechtsverletzungen |
Zur Bestimmung des Schadens, der durch eine Urheberrechtsverletzung entstanden ist, wird eine fiktive Lizenzgebühr als Berechnungsgrundlage bzw. als Ausgangsgröße zur Schätzung des Schadens herangezogen. Es wird der Abschluss eines Lizenzvertrages zwischen Rechteinhaber und Lizenznehmer bzw. Verletzer fingiert. Dabei wird ermittelt, welcher Betrag für eine Vertriebslizenz hätte gezahlt werden müssen. Diese Lizenzgebühr entspricht damit der angemessenen Vergütung des § 32 UrhG. |
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