Die Abmahnung - Das Original
 
 





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Modifizierte Unterlassungserklärung

Alternativen: 

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Kurzbeschreibung:  Erklärung über das Unterlassen von Urheberrechtsverletzungen

Die Empfänger von Abmahnungen werden regelmäßig zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert. Zu diesem Zweck liegt der Abmahnung häufig eine vorbereitete Unterlassungserklärung bei.

Diese Erklärung ist zwar geeignet, den Unterlassungsanspruch des Rechteinhabers zu erfüllen und die sogenannte Wiederholungsgefahr auszuräumen. Häufig sind die vorbereiteten Unterlassungserklärungen jedoch etwa nur auf das konkrete streitgegenständliche Werk beschränkt, so dass im Falle einer weiteren Verletzung gegenüber demselben Rechteinhaber eine weitere Abmahnung droht.

Mit der modifizierten Unterlassungserklärung wird neben Erfüllung des Unterlassungsanspruchs und Ausräumung der Wiederholungsgefahr auch das Risiko von Folgeabmahnungen reduziert.


 

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