| Nutzungsrechte | |
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| Kurzbeschreibung: | Das Recht, geschützte Inhalte oder Bezeichnungen zu nutzen |
Der Urheber eines Werkes hat grundsätzlich das ausschließliche Nutzungsrecht an diesem Werk. Diese beinhalten das recht das Werk zu veröffentlichen, zu vervielfältigen oder auf andere Art zu verbreiten. Der Urheber kann Nutzungsrechte auf Dritte übertagen. Ohne die Einräumung von Nutzungsrechten sind Dritte nicht berechtigt, das Werk zu nutzen. |
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