| Prozesskostenhilfe | |
Alternativen: |
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| Kurzbeschreibung: | Finanzielle Unterstützung im Gerichtsprozess |
Ein Gerichtsprozess kostet Geld. Mit der Gewährung von Prozesskostenhilfe soll demjenigen geholfen werden, der die Kosten für eine Verfolgung oder Verteidigung seiner Rechte selbst nicht aufbringen kann. Nach § 114 ZPO erhält eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. |
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