| Störer | |
Alternativen: |
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| Kurzbeschreibung: | Verantwortlicher zur Beseitigung einer Rechtsgutverletzung, ohne Täter zu sein |
Störer ist, wer ohne Täter oder Teilnehmer an einer Rechtsgutverletzung zu sein, in einer Weise willentlich oder adäquat kausal zur Verletzung eines geschützten Rechtsguts beiträgt. Ein Störer kann wegen einer Rechtsgutverletzung auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Dies gilt auch für die Verletzung von Urheberrechten. Hier kann z.B. der Anschlussinhaber Störer sein. |
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