| Streitwert | |
Alternativen: |
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| Kurzbeschreibung: | Der Gegenstandswert in gerichtlichen Verfahren. |
Beim Streitwert wird unterschieden zwischen dem Gebührenstreitwert, Zuständigkeitsstreitwert und Rechtsmittelstreitwert. Der Streitwert wird in einem Gerichtsverfahren im Streitwertbeschluss vom Gericht festgesetzt. Gegen diesen ist die Streitwertbeschwerde zulässig. Der Gebührenstreitwert bestimmt die Höhe der zu zahlenden Gerichtsgebühren und der Vergütung für anwaltliche Vertretung. Die gesetzlichen Regelungen hierzu befinden sich im Gerichtskostengesetz (GKG) und im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Der Zuständigkeitsstreitwert dagegen bestimmt welches Gericht (Amts- oder Landgericht) in der ersten Instanz zuständig ist. Regelungen hierzu sind im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) zu finden. Der Betrag, der als Streitwertwert bei Verfahren wegen Urheberrechtsverletzungen angegeben wird, wird im Wege der Lizenzanalogie berechnet. Der Rechtsmittelstreitwert ist von Bedeutung für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels, z.B. einer Berufung. Er setzt die Höhe eines Betrages fest, der mindestens erreicht sein muss, damit ein Rechtsmittel gegen ein Urteil zulässig ist. |
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