| Verbreitung | |
Alternativen: |
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| Kurzbeschreibung: | Die (öffentliche) Weiterzugeben und zu Vervielfältigung eines Werkes |
Unter Verbreitung versteht man, das Weitergeben oder Vervielfältigen eines Werkes und dem damit verbundenen öffentlichen Zugänglichmachen. Digitalisierte Musik – oder Filmwerke werden über den Austausch in Peer-to-Peer-Netzwerken verbreitet. Das Recht der Verbreitung umfasst das Anbieten des Werkes in der Öffentlichkeit oder das in Verkehr bringen und gehört zur Gruppe der Verwertungsrechte. Diese stehen grundsätzlich dem Urheber zu. Eine Verbreitung ohne eine Genehmigung des Rechteinhabers stellt eine Verletzung seiner Rechte dar. Die unerlaubte Verbreitung ist gemäß § 106 Abs. 1 UrhG eine Straftat, welche nach § 109 UrhG jedoch nur auf Antrag verfolgt wird. |
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