| Verwertungsrechte | |
Alternativen: |
- |
| Kurzbeschreibung: | Das Recht, ein urheberrechtliche geschütztes Werk kommerziell zu verwerten |
Der Urheber ist der Inhaber der Verwertungsrechte an seinem Werk. Geregelt sind die einzelnen Verwertungsrechte in den §§ 15 ff. UrhG. Das Verwertungsrecht im Sinne des Urheberrechts umfasst das Recht der Vervielfältigung, der Verbreitung, der Ausstellung, der öffentlichen Zugänglichmachung, der Sendung, der Wiedergabe durch Bild und Tonträger und der Bearbeitung und Umgestaltung. Die Verwertungsrechte sind auf Dritte übertragbar. Dies erfolgt in den meisten Fällen durch die Vergabe einer Lizenz. |
|