Abmahnung Filesharing

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News Abmahnung Filesharing

Abmahnung DigiProtect

 

Fakten und Zahlen:

 

DigiProtect lässt sich durch folgende Kanzlei/-en vertreten:

Graf von Westphalen Rechtsanwälte
Kornmeier & Partner Rechtsanwälte
Schalast & Partner Rechtsanwälte
U+C Rechtsanwälte
Denecke von Haxthausen & Partner Rechtsanwälte


DigiProtect ist Rechteinhaber folgender Werkarten:

Musik, MP3, Pornos

In der Abmahnung sind folgende Forderungen enthalten:

1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
2. Zahlung von Schadensersatz

Höhe der Forderungen:

Schadensersatz in Höhe von 290 € bis 650 €

Schadensersatz wird als Pauschale geltend gemacht und setzt sich aus einer fiktiven Lizenzgebühr und den Rechtsanwaltskosten zusammen.

Mögliche Angriffspunkte einer Abmahnung:

Bei den massenhaft versendeten Abmahnungen handelt es sich in der Regel um pauschalisierte Schreiben, die den konkreten Einzelfall außer Betracht lassen. Aufgrund der unterschiedlichen Fallkonstellationen können die einzelnen Abmahnungen zum Teil verschiedene Angriffspunkte bieten.

  • IP-Adressen-Verwechslungfehlerhafte Beweissicherung durch die Antipiracyfirmen
  • Download / Upload ist ein Fake
  • es wurden nur wenige Prozent der Gesamtdatei heruntergeladen bzw. angeboten
  • fremder Zugriff auf das unverschlüsselte W-LAN Netzwerk
  • Einbruch in das verschlüsselte W-LAN Netzwerk durch Dritte
  • rechtsmissbräuchliche Massenabmahnung
  • § 97a UrhG - Deckelung der Abmahnkosten auf 100 € in einem einfach gelagerten Fall mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des
  • geschäftlichen Verkehrs
  • überhöhte Lizenzforderung
  • überhöhter Streitwert
  • überhöhte Rechtsverfolgungskosten / Anwaltskosten
  • Entkräftung der Täterschaft und der Störerhaftung

Verteidigungs- und Reaktionsmittel:

Die Verteidigungs- und Reaktionsmittel müssen für jeden Fall individuell ermittelt werden und hängen von dem jeweiligen Sachverhalt ab.

  • Zurückweisung der Abmahnung und Verweigerung der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie der Zahlung des geforderten Schadensersatzes / Rechtsverfolgungskosten
  • Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung und Verweigerung der Zahlung des geforderten Schadensersatzes / Rechtsverfolgungskosten
  • Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung und Verhandlung über den Schadensersatz / Rechtsverfolgungskosten mit dem Ziel einer Senkung der Ursprungsforderung

Fazit:

Gar keine Reaktion auf eine erhaltene Abmhanung ist die denkbar schlechteste Lösung, da die akute Gefahr besteht, dass die Gegenseite mit einer kostenintensiven einstweiligen Verfügung versucht, ihre Forderungen gegen Sie durchzusetzen.

Des Weiteren sollte man nicht den Fehler begehen, aus der Panik heraus blindlings die der Abmahnung beigefügten vorformulierten Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da man an den Inhalte der Unterlassungserklärung in jedem Fall 30 Jahre gebunden ist. Lassen Sie die Abmahnung von einem medienrechtlich spezialisierten Anwalt in Hinblick auf Ihren konkreten Sachverhalt überprüfen und Verteidigungsstrategien ausarbeiten.

 

Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 - 6233896.

Abmahnung DigiProtect


Dienstag, 27. Januar 2009

LG Darmstadt: Keine Akteneinsicht bei einer Musikdatei

LG Darmstadt, Beschl.v. 12.12.2008 - Az. 9 Qs 573/08 (721 JS 26995/08 - StA Darmstadt)



Montag, 19. Januar 2009

Örtliche Zuständigkeit bei Auskunftsanspruch nach § 101 UrhG

OLG Düsseldorf (Beschl. v. 08.01.2009, Az.: I-20 W 130/08) Ein Inhaber von Musikrechten machte gegen einen Provider einen Auskunftsanspruch nach § 101 UrhG geltend. Der Auskunftsanspruch wurde in Düsseldorf, einer...



Mittwoch, 07. Januar 2009

OLG München: Eltern obliegt keine grundsätzliche Aufsichtspflicht für das Tun ihrer Kinder am PC

Das OLG München hat am 24.12.2008 (Az: 6 U 3881/08) ein vorheriges Urteil des LG München aufgehoben, wonach die Eltern einer 16-jährigen Schülerin wegen Verletzung ihrer Aufsichtspflicht haftbar gemacht wurden.



Donnerstag, 06. November 2008

Abmahnung Filesharing: OLG Zweibrücken lehnt Auskunftsanspruch ab!

Wie bereits letzte Woche von mir angekündigt, hatte sich ein Oberlandesgericht nun mit der Frage des zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs auseinanderzusetzen.



Donnerstag, 30. Oktober 2008

Aktuelle Entscheidungen des LG Frankfurt a.M. (2-06 O 534/08), Oldenburg (5 O 2421/08), Bielefeld (4 O 328/08) und Nürnberg (3 O 8013/08) zum Auskunftsanspruch gegen Internetprovider bei Urheberrechtsverletzungen

In gleich vier aktuellen Entscheidungen des LG Frankfurt a.M., Oldenburg, Bielefeld und Nürnberg wurde die Auslegung der Kölner und Düsseldorfer Richter (LG Köln Beschl. v. 02.09.2008 – Az.: 28 AR 4/08) bestätigt, dass bereits...



Donnerstag, 30. Oktober 2008

Auskunftsanspruch - LG Köln bejaht erneut gewerbliches Ausmaß bei einem Musikalbum

Das Landgericht Köln hat in zwei weiteren Beschlüssen (Beschluss vom 05.09.2008, Az.: 28 AR 6/08 sowie vom 26.09.2008, Az.: 28 OH 8/08), seine Rechtsauffassung zum urheberrechtlichen Auskunftsanspruchs bei bereits einem...



Donnerstag, 30. Oktober 2008

OLG Köln hebt einstweilige Anordnung zum Auskubnftsanspruch auf!

Nahezu täglich ergehen nun wie erwartet die Entscheidungen der Zivilgerichte zum urherrechtlichen Auskunftsanspruch.



Mittwoch, 29. Oktober 2008

Abmahnung Filesharing: Akteneinsichtsgesuch von Rechteinhabern bejaht

Das LG Darmstadt (Beschl.v. 09.10.2008, Az. 9 Qs 490/08) sowie das LG Stralsund (Beschl. v. 11.07.2008, Az. 26 Qs 177/08) haben in ihren aktuellen Beschlüssen das Akteneinsichtsgesuch von Rechteinhabern bei Filesharing-Fällen...



Dienstag, 07. Oktober 2008

Die Abmahnung im Geschäftsverkehr, unter Privaten und im Internet

Die oben genannte Entwicklung war abzusehen und ist nicht mehr als folgerichtig im Hinblick auf den offensichtlichen Missbrauch der in diesem Zusammenhang von der Musikindustrie respektive, deren Anwälten betrieben wurde und...



Dienstag, 30. September 2008

LG Frankenthal: Kein gewerbliches Ausmaß bei nur einem angebotenen Computerspiel in Tauschbörse ( (Beschl. vom 15.09.2008, Az: 6 O 156/08)

Die jüngste Entscheidung des LG Frankenthal (Beschluss vom 15.09.2008, Az: 6 O 156/08) zur Begriffsauslegung innerhalb des zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs, ab wann ein Handeln „gewerblichen Ausmaßes“ angenommen werden kann...


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