Fakten und Zahlen:
DigiProtect lässt sich durch folgende Kanzlei/-en vertreten:
Graf von Westphalen Rechtsanwälte
Kornmeier & Partner Rechtsanwälte
Schalast & Partner Rechtsanwälte
U+C Rechtsanwälte
Denecke von Haxthausen & Partner Rechtsanwälte
DigiProtect ist Rechteinhaber folgender Werkarten:
Musik, MP3, Pornos
In der Abmahnung sind folgende Forderungen enthalten:
1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
2. Zahlung von Schadensersatz
Höhe der Forderungen:
Schadensersatz in Höhe von 290 € bis 650 €
Schadensersatz wird als Pauschale geltend gemacht und setzt sich aus einer fiktiven Lizenzgebühr und den Rechtsanwaltskosten zusammen.
Mögliche Angriffspunkte einer Abmahnung:
Bei den massenhaft versendeten Abmahnungen handelt es sich in der Regel um pauschalisierte Schreiben, die den konkreten Einzelfall außer Betracht lassen. Aufgrund der unterschiedlichen Fallkonstellationen können die einzelnen Abmahnungen zum Teil verschiedene Angriffspunkte bieten.
Verteidigungs- und Reaktionsmittel:
Die Verteidigungs- und Reaktionsmittel müssen für jeden Fall individuell ermittelt werden und hängen von dem jeweiligen Sachverhalt ab.
Fazit:
Gar keine Reaktion auf eine erhaltene Abmhanung ist die denkbar schlechteste Lösung, da die akute Gefahr besteht, dass die Gegenseite mit einer kostenintensiven einstweiligen Verfügung versucht, ihre Forderungen gegen Sie durchzusetzen.
Des Weiteren sollte man nicht den Fehler begehen, aus der Panik heraus blindlings die der Abmahnung beigefügten vorformulierten Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da man an den Inhalte der Unterlassungserklärung in jedem Fall 30 Jahre gebunden ist. Lassen Sie die Abmahnung von einem medienrechtlich spezialisierten Anwalt in Hinblick auf Ihren konkreten Sachverhalt überprüfen und Verteidigungsstrategien ausarbeiten.
Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 - 6233896.
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