Abmahnung Filesharing

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News Abmahnung Filesharing

Abmahnung DigiProtect

 

Fakten und Zahlen:

 

DigiProtect lässt sich durch folgende Kanzlei/-en vertreten:

Graf von Westphalen Rechtsanwälte
Kornmeier & Partner Rechtsanwälte
Schalast & Partner Rechtsanwälte
U+C Rechtsanwälte
Denecke von Haxthausen & Partner Rechtsanwälte


DigiProtect ist Rechteinhaber folgender Werkarten:

Musik, MP3, Pornos

In der Abmahnung sind folgende Forderungen enthalten:

1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
2. Zahlung von Schadensersatz

Höhe der Forderungen:

Schadensersatz in Höhe von 290 € bis 650 €

Schadensersatz wird als Pauschale geltend gemacht und setzt sich aus einer fiktiven Lizenzgebühr und den Rechtsanwaltskosten zusammen.

Mögliche Angriffspunkte einer Abmahnung:

Bei den massenhaft versendeten Abmahnungen handelt es sich in der Regel um pauschalisierte Schreiben, die den konkreten Einzelfall außer Betracht lassen. Aufgrund der unterschiedlichen Fallkonstellationen können die einzelnen Abmahnungen zum Teil verschiedene Angriffspunkte bieten.

  • IP-Adressen-Verwechslungfehlerhafte Beweissicherung durch die Antipiracyfirmen
  • Download / Upload ist ein Fake
  • es wurden nur wenige Prozent der Gesamtdatei heruntergeladen bzw. angeboten
  • fremder Zugriff auf das unverschlüsselte W-LAN Netzwerk
  • Einbruch in das verschlüsselte W-LAN Netzwerk durch Dritte
  • rechtsmissbräuchliche Massenabmahnung
  • § 97a UrhG - Deckelung der Abmahnkosten auf 100 € in einem einfach gelagerten Fall mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des
  • geschäftlichen Verkehrs
  • überhöhte Lizenzforderung
  • überhöhter Streitwert
  • überhöhte Rechtsverfolgungskosten / Anwaltskosten
  • Entkräftung der Täterschaft und der Störerhaftung

Verteidigungs- und Reaktionsmittel:

Die Verteidigungs- und Reaktionsmittel müssen für jeden Fall individuell ermittelt werden und hängen von dem jeweiligen Sachverhalt ab.

  • Zurückweisung der Abmahnung und Verweigerung der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie der Zahlung des geforderten Schadensersatzes / Rechtsverfolgungskosten
  • Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung und Verweigerung der Zahlung des geforderten Schadensersatzes / Rechtsverfolgungskosten
  • Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung und Verhandlung über den Schadensersatz / Rechtsverfolgungskosten mit dem Ziel einer Senkung der Ursprungsforderung

Fazit:

Gar keine Reaktion auf eine erhaltene Abmhanung ist die denkbar schlechteste Lösung, da die akute Gefahr besteht, dass die Gegenseite mit einer kostenintensiven einstweiligen Verfügung versucht, ihre Forderungen gegen Sie durchzusetzen.

Des Weiteren sollte man nicht den Fehler begehen, aus der Panik heraus blindlings die der Abmahnung beigefügten vorformulierten Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da man an den Inhalte der Unterlassungserklärung in jedem Fall 30 Jahre gebunden ist. Lassen Sie die Abmahnung von einem medienrechtlich spezialisierten Anwalt in Hinblick auf Ihren konkreten Sachverhalt überprüfen und Verteidigungsstrategien ausarbeiten.

 

Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 - 6233896.

Abmahnung DigiProtect


Montag, 29. September 2008

Erneute Abmahnwelle durch die Kanzleien Negele, Kornmeier, U+C, Simon & Partner, Rasch, Schindler Boltze, etc. vor dem Hintergrund des 01.Septembers

Der 1. September rückt immer näher und pünktlich vor dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes zum Schutz des geistigen Eigentums werden schnell noch massenhaft Abmahnungen verschickt, hierunter fallen die bekannten Abmahnkanzleien...



Freitag, 19. September 2008

DigiProtect erwirkt als erste Rechteinhaberin einstweilige Verfügung wegen Urheberrechtsverletzung nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes zur Verbesserung von Rechten des geistigen Eigentums

Laut Pressemitteilung von DigiProtect vom 03.09.2008 habe Digiprotect als erste Rechteinhaberin von dem neuen "Gesetz zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums" Gebrauch gemacht und eine einstweilige Verfügung...



Dienstag, 12. August 2008

Staatsanwaltschaften ermitteln nicht mehr bei Filesharing-Fällen unter 3000 Audiodateien oder 200 Filmdateien

Die oben genannte Entwicklung war abzusehen und ist nicht mehr als folgerichtig im Hinblick auf den offensichtlichen Missbrauch der in diesem Zusammenhang von der Musikindustrie respektive, deren Anwälten betrieben wurde und...



Freitag, 08. August 2008

Abmahnungen durch Kornmeier & Partner Rechtsanwälte im Namen der DigiProtect GmbH

Die Frankfurter Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte mahnt wieder vermehrt im Auftrag der DigiProtect GmbH (Frankfurt) ab. Die DigiProtect GmbH kauft Nutzungsrechte an einzelnen, zum größten Teil drittklassigen...



Freitag, 01. August 2008

Abmahnung Filesharing: Staatsanwaltschaft Berlin lehnt als eine der ersten in Deutschland Ermittlung von IP-Adressen ab bei Verstößen über Peer to Peer Netzwerke wie emule, torrent etc.

Als eine der ersten Staatsanwaltschaften weigert sich die Berliner Staatsanwaltschaft, über IP-Adressen Raubkopierer zu ermitteln.



Mittwoch, 30. April 2008

Auskunftsanspruch der Musik-, Film- und sonstiger Unterhaltungsindustrie gegenüber Providern: Neues Gesetz lässt viele Fragen offen

Das neue Gesetz zum Schutz des geistigen Eigentums, welches im Sommer in Kraft treten wird, wirft schon jetzt viele Unklarheiten auf, da etliche Formulierungen erheblichen Interpretationsspielraum eröffnen.


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