Dies ist als Fortschritt zu bewerten, da hiermit das Hausgericht den hohen Gebührenforderungen der Winterstein Rechtsanwälte eine Abfuhr erteilt, die immer wieder Gegenstandswerte von 30.000 bis 150.000 Euro pro Abmahnung annehmen, je nach Einzelfall.
Das Landgericht Frankfurt begründete die Herabsetzung des Streitwertes auf 10.000 Euro damit, dass dies jedenfalls dann angemessen sei, wenn es zu einem einmaligen Angebot eines T-Shirts auf einer Internetplattform wie eBay käme.
| Rubrik: | Urheberrecht |
| Von: | RA Gulden, LL.M. (Medienrecht) |
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