Das OLG Hamm hat im Dezember 2009 entschieden, dass beim Erhalt einer unberechtigten Abmahnung die Kosten für eine Gegenabmahnung grundsätzlich nicht erstattet werden müssen.
Gericht: KG Berlin Entscheidungstyp: Beschluss Verkündungsdatum: 26.06.2009 Aktenzeichen: 5 W 59/09
Neues Widerrufsrecht tritt ab morgen in Kraft! Dienstleister im Fernabsatz müssen Widerrufsbelehrungen abändern!Die gesetzlichen Vorgaben zum Widerrufsrecht werden im Zuge der Neuregelung des Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter...
Beim Kauf von Waren über einen Internetshop oder die eBay-Plattform steht dem Käufer ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, wenn er Verbraucher ist.
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