Nachdem der Verein aus der Schweiz in 2 Wellen über 2000 Abmahnungen, zumeist aufgrund einer Widerrufsbelehrung in einer Scrollbox, verschickt hat und die Abmahngebühr angemahnt hat, und der Verein nun neue Mitglieder sucht, hat er wahrscheinlich eine 3 Welle losgelassen. Laut „wortfilter.de“ bietet er denjenigen, die die Abmahn-Gebühr zahlen, eine 3 jährige unentgeltliche Mitgliedschaft an.
Der Verein "Ehrlich währt am längsten" mahnt seit dem 21.11.2006 nahezu täglich und bis zu 80 mal pro Tag ab. Auffällig ist, dass der Verein als oberstes Vereinsziel nicht den freien Wettbewerb hat, sondern nur die Abmahnung von Wettbewerbsverstössen nach § 8 UWG angibt. Der freie Wettbewerb wird erst im zweiten Absatz als Aufgabe erwähnt.
Als Betroffene/r sollten Sie daher auf keinen Fall der Zahlungsaufforderung nachkommen.
| Rubrik: | Wettbewerbsrecht |
| Von: | RA Gulden, LL.M. (Medienrecht) |
| MEDIENRECHT mainz |
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