Abmahnung Filesharing

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03.07.2007 10:17 Alter: 3 Jahr(e)

Abmahnungen - Forenbetreiber

Der BGH hat mit Urteil vom 27. März 2007 letztinstanzlich entschieden, dass unter gewissen Umständen Unterlassungsansprüche gegen Forenbetreiber bestehen können.

Dem steht bspw. auch nicht entgegen, dass ein beanstandeter Beitrag in ein so genanntes Meinungsforum eingestellt wird.

D. h. gegen den Betreiber eines Forums (gleich welcher Art) besteht immer ein Unterlassungsanspruch, sobald dieser auf die Rechtsverletzung hingewiesen wurde.

BGH Urteil vom 27.03.2007 VI ZR 101/06

Rubrik:Sonstiges
Von:RA Gulden, LL.M. (Medienrecht)
 MEDIENRECHT mainz

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