Abmahnung Filesharing

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03.07.2007 10:13 Alter: 3 Jahr(e)

Forenbetreiber haften für Äußerungen Dritter!

Betreiber von Internetforen müssen sich Äußerungen der Nutzer des Forums als eigene Äußerungen zurechnen lassen.

Dies wurde vom Landgericht in Hamburg entschieden.

Demnach sind die Betreiber der Foren als Störer im Sinne des Gesetzes anzusehen und somit verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass solche bspw. geschäftsschädigende Äußerungen in Zukunft unterlassen werden. Unerheblich sei dabei, dass die sich die Nutzer und nicht die Betreiber selbst äußern, da allein die Verbreitung für die Verantwortlichkeit ausreiche.

Nochmals hervorzuheben ist hierbei, dass ein allgemeiner Disclaimer, also die Distanzierung von Äußerungen Dritter, nicht genügt, um der Haftung zu entgehen. Erforderlich ist vielmehr eine konkrete Distanzierung im Einzelfall, was jedoch praktisch wohl schwerlich umzusetzen ist.

LG Hamburg, Urteil vom 27.04.2007, Az.: 324 O 600/06

Rubrik:Sonstiges
Von:RA Gulden, LL.M. (Medienrecht)
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