Nachdem sich Kriminelle als auch zwiespältige Anwälte jahrelang über das Internet eine zusätzliche Einnahmequelle verschaffen konnten zeichnet sich eine Trendwende ab.
Der Satz "Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung" in der Widerrufsbelehrung ist abmahnfähig.
Der BGH hat mit Urteil vom 27. März 2007 letztinstanzlich entschieden, dass unter gewissen Umständen Unterlassungsansprüche gegen Forenbetreiber bestehen können.
Betreiber von Internetforen müssen sich Äußerungen der Nutzer des Forums als eigene Äußerungen zurechnen lassen.
Das Kammergericht in Berlin hat entschieden, dass die Formulierung „in der Regel“ im Rahmen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu unbestimmt ist.
Das OLG Hamburg hat jüngst entschieden, dass die Liefer- und Versandkosten für "Sofort kaufen" Angebote auf eBay-Shop-Seiten in einem engen, räumlichen Zusammenhang zu dem jeweiligen Produkt stehen und hervorgehoben werden...
Werbemails - Wer kennt sie nicht? Mehr als eine Milliarde Werbe-E-Mails landen durchschnittlich pro Monat in den Postfächern deutscher Internetnutzer. Etwa die Hälfte davon sind als sog. Spam - mails einzuordnen, weil sie keine...
Die Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen gelten seit dem 1. Januar 2007 auch für geschäftliche E-Mails, da der Gesetzgeber aufgrund europäischer Vorgaben das GmbH Gesetz geändert hat.
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