Abmahnung Filesharing

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13.08.2008 10:54 Alter: 2 Jahr(e)

Entfernung des eBay-Angebots wegen Verstoßes gegen das Markenrecht durch die Einstellung markenrechtsverletzender Artikel – Abmahnungen und Klagen im Vorfeld verhindern

Täglich werden zehntausende Artikel über die Online-Plattform eBay verkauft. Hierbei kommt es immer wieder vor, dass Schutzrechte Dritter verletzt werden, so z.b., wenn Fälschungen, nicht genehmigte Repliken oder Artikel, die die Marke oder das Logo eines Unternehmens tragen, ohne dass die Verwendungsart von dem jeweiligen Unternehmen genehmigt wurde, verkauft werden.

Mittlerweile überwachen größere Unternehmen und Markenrechtsinhaber systematisch die eBay-Plattform auf entsprechende Verstöße. Sobald ein vermeintlicher Verstoß gesichtet wird erfolgt ein Hinweis an eBay durch die Rechteinhaber, respektive deren Anwälten.

Ebay ist nach entsprechender Kenntnisnahme verpflichtet, sowohl den Verletzer als auch den Rechteinhaber über den Verstoß zu informieren. Die eBay-Kunden erhalten in diesen Fällen eine Mittteilung über den vermeintlichen Verstoß.

Diese kann folgendermaßen lauten, wenn bspw. Ed-Hardy Artikel eingestellt wurden:

„Aus folgendem Grund haben wir Ihr Angebot entfernt:

K & K Logistics hat uns versichert, dass durch Ihr Angebot seine/ ihre immateriellen Rechte, wie Urheber-, Marken- und sonstige gewerbliche Schutzrechte verletzt werden. Wenn Rechteinhaber eBay auf eine Verletzung derartiger Rechte hinweisen, sind wir gehalten, dieses Angebot zu entfernen. Andernfalls sind wir selbst eventuellen Haftungsansprüchen ausgesetzt.“

In solchen Konstellationen steht eine kostenpflichtige Abmahnung, respektive Klage, unmittelbar bevor, die allerdings verhindert werden kann, wenn eine umgehende Reaktion erfolgt.

Dabei sollte es tunlichst vermieden werden, sich direkt mit der jeweiligen Kanzlei, z.B. Winterstein und Ruhrmann aus Frankfurt in den Ed-Hardy-Fällen in Verbindung zu setzen, da oftmals die Aussagen der Betroffenen eine Verteidigung unmöglich machen.

Die Verteidigungsmöglichkeiten sind vielfältig. Die Abwehr der Abmahnung oder Klage ist sowohl für Private als auch für Unternehmen möglich.

Rubrik:Markenrecht, Urheberrecht
Von:RA Röttger, LL.M. (Medienrecht)
 MEDIENRECHT mainz

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