Seit Mitte Juni leitet Rechtsanwalt Markus Ihmor, LL.M. (IT-Recht) das IT-Dezernat der Medienkanzlei GGR Rechtsanwälte aus Mainz.
Domain Grabbing bezeichnet das vorsorgliche Reservieren und Horten vermutlich einmal begehrter Domains - meist in der Absicht, diese anschließend gewinnbringend zu verkaufen.
Das Urheberrecht als auch das Medienrecht unterliegen ständigen Änderungen die in der anwaltlichen Praxis tagtäglich berücksichtigt werden müssen. Dies liegt weniger am Aktionismus des Gesetzgebers als vielmehr an der technischen...
Am gestrigen Tag hat der BGH (Urt.v. 23.06.02009, VI ZR 196/08) die Revision einer Lehrerin gegen die Betreiber des Lehrerbewertungsportals spickmich.de abgewiesen.
Teil 1: Die Vergabe der Domain durch die DENIC eg
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