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Abmahnung eBay - Die gewerbliche Abmahnung im E-Commerce am Beispiel von eBay

 

In der virtuellen Geschäftswelt hat sich der E-commerce zu einem Eckpfeiler der Wirtschaft entwickelt.

30 Millionen registrierte Nutzer und ein Handelsvolumen von mehr als fünf Milliarden Dollar - das sind die Zahlen des führenden Auktionshauses eBay aus dem letzten Jahr, die verdeutlichen, dass sich der Online-Handel auch im gewerblichen Bereich etabliert hat.Mit den Zahlen steigt auch die Anzahl der gewerblichen Konkurrenten, die sich im E-Commerce behaupten und eine möglichst große Anzahl von Produkten verkaufen wollen. Rechtliche Auseinandersetzungen sind die logische Folge.Gewerbliche Verkäufer müssen ihr Angebot und den gesamten Auftritt im E-Commerce den Gesetzmäßigkeiten der virtuellen Rechtwelt anpassen, um kostspielige rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Erforderlich ist diesbezüglich eine Prüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen des Online-Shops bevor dieser aktiviert wird.Im Falle rechtlicher Streitigkeiten geht es für die gewerblichen Verkäufer häufig um die Abwehr und Verteidigung von wettbewerbsrechtlichen, markenrechtlichen oder urheberrechtlichen Abmahnungen. Diese können im Vorfeld verhindert werden, wenn eine rechtssichere Gestaltung der Angebote und AGB bei eBay und im Online-Shop erfolgt. Die Gewährleistungsrechte müssen ordnungsgemäß dargestellt werden, so dass es insbesondere bei Reklamationen oder Transportschäden zu keinerlei Differenzen kommen kann.

Werbemaßnahmen sind unbedingt im Vorfeld zu prüfen, damit ein effektives und rechtlich zulässiges Marketing erfolgen kann.

Insbesondere Markenartikler haben ein hohes Interesse an der Sicherung der eigenen Marke und effektiven Durchsetzung der eigenen Rechte.

Gewerbliches Handeln

Beim Erhalt einer gewerblichen Abmahnung gilt es zunächst zu prüfen, ob eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt.

Das Auktionshaus Ebay stellt die Kriterien für ein solches Handeln mustergültig dar und knüpft folgende Voraussetzungen daran:

  • Artikel kaufen, um sie wieder zu verkaufen
  • Artikel verkaufen, die Sie für den Weiterverkauf hergestellt haben regelmäßig große Artikelmengen verkaufen
  • über einen längeren Zeitraum gleichartige Waren, vor allem Neuwaren verkaufen
  • häufig neue Artikel verkaufen, die Sie nicht für den eigenen Gebrauch erworben haben
  • eBay-Verkaufsagent sind
  • für Ihr Unternehmen einkaufen

Als Indiz für gewerbliches Handeln gilt laut eBay nach der Rechtsprechung:

  • Eigenschaft des Verkäufers als PowerSeller
  • die Unterhaltung eines eBay Shops
  • eine hohe Zahl an Bewertungen in Relation zum Zeitraum der Tätigkeit: Mehr als 100 Bewertungen pro Monat über einen längeren Zeitraum deuten beispielsweise auf eine gewerbliche Tätigkeit hin
  • Zahl der aktuellen Verkäufe: Werden über einen längeren Zeitraum ständig viele Artikel verkauft, handelt es sich in der Regel um einen gewerblichen Verkäufer
  • Art der verkauften Artikel (Neu- oder Gebrauchtware, Wert): Der Verkauf von mehreren gleichartigen Navigationsgeräten wurde als Nachweis einer gewerblichen Tätigkeit eingestuft
  • ein Internetauftritt oder die Verwendung von Werbebeschreibungen, die einen professionellen Eindruck machen


Quelle: http://pages.ebay.de/rechtsportal/allg_1.html

Diese Auflistung verdeutlicht, dass ein gewerbliches Handeln sehr weit gefasst wird und auch der vermeintliche Privatmann hierunter fallen kann.


Rechtmäßigkeit der gewerblichen Abmahnung


In einem nächsten Schritt sollten die formellen Voraussetzungen der Abmahnung geprüft werden.

Insoweit wird auf folgende Ausführungen verwiesen:

http://www.die-abmahnung.info/die-abmahnung/

 

Abmahnung nach Rechtsgebieten


Die meisten gewerblichen Verkäufer werden mit Abmahnungen aus den Bereichen des Markennrechts, des Urheberrechts und des Wettbewerbsrechts konfrontiert.


Abmahnung wegen Verstoßes gegen das Markenrecht


Verstöße gegen das Markenrecht umfassen in der Regel folgende Vorwürfe:

  • unrechtmäßige Nutzung fremder Marken
  • Verkauf von Fälschungen oder Plagiaten (Ed Hardy, La Martina, Rolex, Cartier etc.)
  • Weitervertrieb von unveränderter Originalware
  • Einstellen der Waren in einer falschen Markenkategorie
  • Keyword-Spamming mit geschützten  Markenbegriffen
  • Verwendung fremder Markennamen als beschreibende Angabe
  • Veri Programm / siehe: http://www.ggr-rechtsanwaelte.de/index.php?id=30&article=601

 

Abmahnung wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht


Verstöße gegen das Urheberrecht umfassen in der Regel folgende Vorwürfe:

Unrechtmäßige Verbreitung, Vervielfältigung, oder sonstige Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke wie Bilder, Fotos, CD-Cover etc.


Abmahnung wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht


Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht umfassen laut eBay in der Regel folgende Vorwürfe:

  • fehlende oder fehlerhafte Impressumsangaben
  • fehlende oder fehlerhafte Verbraucherinformationen (z.B. fehlerhafte Belehrung über das Widerrufs- bzw. Rückgaberecht)
  • fehlende oder undeutliche Preisangaben (z.B. fehlender Hinweis auf die im Preis enthaltene Mehrwertsteuer)
  • fehlende oder irreführende Angaben über die Merkmale der angeboten Ware (z.B. Verstoß gegen besondere Kennzeichnungspflichten)
  • irreführende Angaben über Bedingungen, unter denen die Waren geliefert wird (z.B. Angabe von unversichertem Versand ohne Hinweis auf die Gefahrtragungsregelung beim Verbrauchsgüterkauf)
  • Verwendung von unzulässigen Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen


Quelle: http://pages.ebay.de/rechtsportal/gewerbliche_vk_15.html

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass gewerbliche Verkäufer ihre geplanten Transaktionen prophylaktisch einer umfassenden juristischen Prüfung unterziehen sollten, da sie einem enormen Kostenrisiko unterliegen, wenn Konkurrenten eine berechtigte Verletzung ihrer Schutzgüter geltend machen.


Dienstag, 22. Juni 2010

IT-Anwalt M.Ihmor, LL.M. wechselt zu GGR Rechtsanwälte nach Mainz

Seit Mitte Juni leitet Rechtsanwalt Markus Ihmor, LL.M. (IT-Recht) das IT-Dezernat der Medienkanzlei GGR Rechtsanwälte aus Mainz.



Dienstag, 09. Februar 2010

Kanzlei für Markenrecht - Absicherung und Schutz des freien Handels von Markenartikeln

Der Handel mit Markenartikeln unterliegt erfahrungsgemäß nicht solch starken Schwankungen hinsichtlich des Absatzes wie der Handel mit so genannten "No-Name" Produkten.



Donnerstag, 07. Januar 2010

OLG Hamm: grundsätzlich keine Kostenerstattung für eine Gegenabmahnung beim Erhalt einer rechtsmissbräuchlichen Abmahnung

Das OLG Hamm hat im Dezember 2009 entschieden, dass beim Erhalt einer unberechtigten Abmahnung die Kosten für eine Gegenabmahnung grundsätzlich nicht erstattet werden müssen.



Freitag, 18. Dezember 2009

Abmahnung wegen Verstoßes gegen gesetzlich geregelte Kennzeichnungspflichten am Beispiel des § 5 der Kosmetikverordnung (KosmetikVO)

Aus Gründen des Verbraucherschutzes hat der Gesetzgeber eine Vielzahl an gesetzlich geregelten (Mindest-) Kennzeichnungspflichten entwickelt, die insbesondere im E-Commerce zwingend eingehalten werden müssen.



Freitag, 27. November 2009

Ed Hardy - Händler, Lizenzen, Zertifikate

Auf dem virtuellen Modemarkt ist es oftmals schwierig lizenzierte Originalwaren des gewünschten Modelabels zu erwerben, da man die Waren erstmals nach dem jeweiligen Kauf in den Händen hält und auch nicht wirklich weiß, wer sich...



Mittwoch, 02. September 2009

Pauschale Formulierung der Ausnahmen vom Widerrufsrecht in AGB sind abmahnfähig

Die tägliche Praxis zeigt immer wieder, dass einige Vertreter der anwaltlichen Zunft gezielt nach Schwachstellen deutscher Gesetze Ausschau halten, um kostenpflichtige Abmahnungen auf den Weg zu bringen, die jeglicher Logik...



Dienstag, 25. August 2009

LG Frankfurt kappt Streitwert bei Ed Hardy Abmahnungen auf 10.000 Euro!

Im Rahmen der Ed Hardy Abmahnungen hat das Landgericht Frankfurt aktuell den zugrundeliegenden Streitwert der streitigen Auseinandersetzung auf 10.000 Euro festgesetzt.



Montag, 03. August 2009

Neues Widerrufsrecht tritt ab morgen in Kraft! Dienstleister im Fernabsatz müssen Widerrufsbelehrungen abändern!

Neues Widerrufsrecht tritt ab morgen in Kraft! Dienstleister im Fernabsatz müssen Widerrufsbelehrungen abändern!Die gesetzlichen Vorgaben zum Widerrufsrecht werden im Zuge der Neuregelung des Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter...



Dienstag, 21. Juli 2009

eBay Recht - Zur Verwendung von allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) durch gewerbliche Verkäufer bzw. Online Shops

Die Verwendung von allgemeinen Geschäftsbedingungen wird gewerblichen Verkäufern gesetzlich nicht vorgeschrieben, wird jedoch dringend empfohlen, da allgemeine Geschäftsbedingungen sehr sinnvoll sein können, da sie den...




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