Die Euro Cities AG betreibt unter der Domänen "www.stadtplandienst.de" einen Stadtplandienst.
wird Kartenmaterial öffentlich zugänglich gemacht und für die weitergehende Nutzung zur Lizenzierung angeboten. Gemäß den Ausführungen der jeweiligen Abmahnungen ist die Euro Cities AG Inhaberin der ausschließlichen NutzungsrechteNutzungsrechte
Das Recht, geschützte Inhalte oder Bezeichnungen zu nutzen an den Kartographien. Den Abgemahnten wird vorgeworfen, durch die Verwendung des Kartenausschnitts auf der eigenen Internetseite die urheberrechtlichen NutzungsrechteNutzungsrechte
Das Recht, geschützte Inhalte oder Bezeichnungen zu nutzen der Euro Citiess AG gem. § 19 a UrhG verletzt zu haben.
Aus diesem Grunde sei man gemäß der einschlägigen Vorschriften der §§ 97 ff UrhG gegenüber der Euro Cities AG zur Unterlassung, Beseitigung, zum SchadensersatzSchadensersatz
Ausgleich eines Schadens und zur Kostenerstattung verpflichtet.
Die Anwaltskanzlei Meissner und Meissner fordert sodann im Auftrag der Euro Cities AG die Abgabe einer beigefügten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unter Einhaltung einer kurz bemessenen FristFrist
Zeitraum innerhalb dessen oder Datum bis zu dem eine bestimmte Handlung vorgenommen werden muss.
Daneben fordert die Anwaltskanzlei Meissner und Meissner aus Berlin im Auftrag der Euro Cities AG als SchadensersatzSchadensersatz
Ausgleich eines Schadens eine entgangene Lizenzgebühren, die laut Meissner und Meissner bei ordnungsgemäßer Nutzung für eine Karte der Größe DIN A4 bei 1620 Euro netto liegen würde.
Den Abgemahnten wird die Möglichkeit eingeräumt, einen Lizenzvertrag für die Zukunft abzuschließen. In diesem Falle, so Meissner und Meissner, würde die Euro Citiess AG auf den SchadensersatzSchadensersatz
Ausgleich eines Schadens für die rechtswidrige Nutzung in der Vergangenheit verzichten.
Dies wird für die Abgemahnten nur ein schwacher Trost sein, da die Anwaltskanzlei Meissner und Meissner für den Abschluss des Lizenzvertrages die gleiche Summe fordert, die sie auch als SchadensersatzSchadensersatz
Ausgleich eines Schadens geltend macht nämlich 1620 Euro.
Hinzu kommen die Rechtsanwalts- und Dokumentationskosten, die aus dem unterstellten rechtswidrigen Benutzungen resultieren.
Die Anwaltskanzlei Meissner und Meissner macht eine 1,3 Geschäftsgebühr aus einem Gegenstandswert in Höhe von 7500 € geltend, demnach einen Betrag von 555,60 Euro.
Die Kosten für die Dokumentation der Urheberrechtsverletzung durch die GEKA mbH werden auf 95 € beziffert.
Es wird dringend angeraten, die Abmahnung durch einen Fachanwalt für Urheberrecht prüfen zu lassen, da insbesondere das zuständige Gericht in Berlin die Ausführungen der Anwaltskanzlei Meissner und Meissner zum Teil entscheidend konträr bewertet.
weitere Infos:
www.ggr-rechtsanwaelte.de
www.ggr-law.com