Die Gesellschaft Digiprotect, mittlerweile allseits bekannt im Filesharing-SektorFilesharing-Sektor
Filesharing ist das Übermitteln und Verteilen von Dateien mittels Verwendung eines Peer-to-Peer- oder Torrent - Netzwerks, oder über einen sogenannten One-Klick-Hoster., lässt sich von einer weiteren Kanzlei vertreten. Die Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner Rechtsanwälte aus Berlin fordern wie auch andere Kanzleien neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung die Zahlung einer Pauschale in Höhe von 480 Euro.
Der Text beginnt folgendermaßen:
Sehr geehrter Herr / Frau
wir vertreten die Firma DigiProtect........Eine auf uns lautende Vollmacht ist diesem Schreiben beigefügt.
Unsere Mandantin ist Inhaberin des ausschließlichen Rechts, alle und/oder einzelne Titel des Albums Milow - Milow im Internet in File-Sharing, Netzwerken usw. öffentlich zugänglich zu machen.
Am XX.XX.XXXX um Y Uhr wurde durch uns festgestellt und für ein Gerichtsverfahren beweissicher protokolliert, dasss die Tonträgeraufnahme Milow - Ayo Technology (German Top100) über ihren InternetanschlussInternetanschluss
Ein Internetanschluss bezeichnet generell den Zugang eines Computers oder eines Netzwerkes zum Internet. Diese Verbindung kann über Funktechnik, Wählverbindung, Standleitung, Breitbandzugänge oder über Netzwerkkabel erfolgen.
Das Internet (Abkürzung für interconnected Network) ist ein weltweiter, dezentraler Rechnerverband (Netzwerk) bei dem die Datenkommunikation einheitlich über ein Standardkommunikationsprotokoll abgewickelt wird. Über dieses Netzwerk können verschiedene Dienste abgerufen werden (z.B. Email senden und empfangen; Dokumentenzugriff auf www-Servern).
in dem File-Sharing Netzwerk eKad zum Download angeboten wurde, wobei das Protokoll folgende Daten umfasst:
IP XY / Uhrzeit / Filename:
German_TOP100_Single_Charts_13_04_2009_MiniStry.rar
Kurios ist dabei, dass den Abmahnungen zum Teil der Auskunftsbeschluss der Rechtsanwälte Kornmeier beigefügt ist. Dies zeigt einmal mehr, dass die Kostenforderungen völlig überzogen sind, da die Auskunftsverfahren und folgenden Beschlüsse von mehreren Kanzleien genutzt werden und die Kosten dadurch minimiert werden.
Ebenfalls kurios ist die Tatsache, dass mit Eingabe der Homepage von von Kenne und Partner die Seite der Kanzlei von Denecke von Haxthausen & Partner Rechtsanwälte angezeigt wird, die identisch zu sein scheint mit der von von Kenne und Partner.
| Rubrik: | Urheberrecht |
| Von: | RA Gulden, LL.M. (Medienrecht) Fachanwalt für Urheber-und Medienrecht |
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