Bislang ließen sich die genannten RechteinhaberRechteinhaber
Rechteinhaber ist derjenige, der die Nutzungs-, Verbreitungs- und Vervielfältigungsrechte z.B. von urheberrechtlich geschützten Werken besitzt. Grundsätzlich ist dies der Urheber. Dieser kann diese Rechte auf Dritte übertragen.
u.a. von der Kanzlei U+C Anwälte vertreten, die massenhaft Urheberrechtsverstöße pornografischer Werke abmahnen. Die Purzel Video GmbH lässt sich zudem von der Kanzlei Schindler, Boltze aus Karlsruhe vertreten.
Die Hintergründe für diese dreifach Vertretung sind bisher nicht ersichtlich, wenngleich ungewöhnlich. Inhaltlich reihen sich die Abmahnungen der Kanzlei Schulenberg nahtlos in die der Vorgänger ein. Ein Ende scheint nicht in Sicht.
| Rubrik: | Urheberrecht |
| Von: | RA Gulden, LL.M. (Medienrecht) |
| MEDIENRECHT mainz |