In der jüngsten Vergangenheit bot Frau Himburg noch Abmahnopfern in Ratgeberforen ihre Hilfe an.
Nun spricht sie selbst Abmahnungen, z.B. im Auftrag der Neue Visionen Filmverleih GmbH unter eigenem Briefkopf aus, wobei sich dieser nur marginal hinsichtlich der Angaben unterscheidet.
Kanzleisitz ist nach wie vor der Leipziger Platz 11 in Berlin. Die Telefon- als auch die Faxnummer lassen vermuten, dass in räumlicher Hinsicht keine Trennung stattgefunden hat. Die Domain-Adresse "www.hoffmann-law.de" hat Frau Himburg nicht mehr angegeben, wohl aber eine Email-Adresse, die ihren Nachnamen enthält.
Abgemahnt wird die unerlaubte Verwertung von Filmen in Tauschbörsen, so z.B. des Filmwerks "Kleine Verbrechen".
Rechtsanwältin Denise Himburg fordert im Auftrag ihrer Mandantin neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 480 Euro.
Bezüglich der Verhaltensweisen gegenüber solchen Abmahnungen gilt das Übliche.
| Rubrik: | Urheberrecht |
| Von: | RA Gulden, LL.M. (Medienrecht) Fachanwalt für Urheber-und Medienrecht |
| MEDIENRECHT mainz |
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