Die Abmahnung im Markenrecht dient in erster Linie dazu, die Interessen des Markeninhabers zu schützen, ohne direkt den gerichtlichen Weg einzuschlagen.
Mittels der Abmahnung im Markenrecht wird dem Abgemahnten mitgeteilt, dass er durch sein Verhalten markenrechtsverletzend gehandelt hat.
Sodann wird er im Rahmen der Abmahnung aufgefordert, die angegriffene Maßnahme zu unterlassen und fristgemäß eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
In einem nächsten Schritt kann der Abmahnende den Abgemahnten auffordern, Auskunft über den Markenrechtsverstoß zu erteilen, um diesen dann auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen.
Daneben kann der Verletzer unter Umständen zur Vernichtung von markenrechtswidrigem Material aufgefordert werden.
Im Falle einer berechtigten Abmahnung wegen eines Markenrechtsverstoßes ist der Abgemahnte verpflichtet, die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit des Abmahnenden zu übernehmen.
Der Handel mit Markenartikeln unterliegt erfahrungsgemäß nicht solch starken Schwankungen hinsichtlich des Absatzes wie der Handel mit so genannten "No-Name" Produkten.
Das Landgericht Frankfurt hat in einem aktuellen Urteil festgestellt, dass die Verwendung der Bezeichnung "Fachanwalt für Markenrecht" sowohl einen Wettbewerbsverstoß als auch einen Verstoß gegen die Fachanwaltsverordnung...
Das Urheberrecht als auch das Medienrecht unterliegen ständigen Änderungen die in der anwaltlichen Praxis tagtäglich berücksichtigt werden müssen. Dies liegt weniger am Aktionismus des Gesetzgebers als vielmehr an der technischen...
In der heutigen virtuellen Geschäftswelt stehen Verstöße gegen das geistige Eigentum, das Urheberrecht und das Medienrecht an der Tagesordnung.
Auf dem virtuellen Modemarkt ist es oftmals schwierig lizenzierte Originalwaren des gewünschten Modelabels zu erwerben, da man die Waren erstmals nach dem jeweiligen Kauf in den Händen hält und auch nicht wirklich weiß, wer sich...
In der Vergangenheit konnten wir immer wieder feststellen, dass der Vortrag zu den Fälschungsmerkmalen der angebotenen Ed Hardy Textilien oftmals haltlos und ins Blaue hinein von den Prozessbevollmächtigten des Ed Hardy...
Das Landgericht Frankenthal hat mit Urteil v. 17.02.2009 - Az.: 6 O 312/08 eine weitere Klage des Ed Hardy Distributeurs K&K Logistics mangels ausreichenden Beweisantritts kostenpflichtig abgewiesen.
Premiumlabels finden unabhängig von wirtschaftlichen Krisen stets ihren Absatz, da sich Qualität letzten Endes immer durchzusetzen vermag.
Im Rahmen der Ed Hardy Abmahnungen hat das Landgericht Frankfurt aktuell den zugrundeliegenden Streitwert der streitigen Auseinandersetzung auf 10.000 Euro festgesetzt.
Die Kanzlei CMS Hasche Sigle Rechtsanwälte Steuerberater aus Hamburg u.a. mahnt derzeit den Vertrieb gefälschter Lacoste Textilien ab, die bspw. bei ebay angeboten werden.
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