Die Abmahnung im Markenrecht dient in erster Linie dazu, die Interessen des Markeninhabers zu schützen, ohne direkt den gerichtlichen Weg einzuschlagen.
Mittels der Abmahnung im Markenrecht wird dem Abgemahnten mitgeteilt, dass er durch sein Verhalten markenrechtsverletzend gehandelt hat.
Sodann wird er im Rahmen der Abmahnung aufgefordert, die angegriffene Maßnahme zu unterlassen und fristgemäß eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
In einem nächsten Schritt kann der Abmahnende den Abgemahnten auffordern, Auskunft über den Markenrechtsverstoß zu erteilen, um diesen dann auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen.
Daneben kann der Verletzer unter Umständen zur Vernichtung von markenrechtswidrigem Material aufgefordert werden.
Im Falle einer berechtigten Abmahnung wegen eines Markenrechtsverstoßes ist der Abgemahnte verpflichtet, die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit des Abmahnenden zu übernehmen.
Im Rahmen der Abmahnungen, die im Zusammenhang mit dem Angebot und Verkauf von Ed Hardy Artikeln ausgesprochen werden fällt derzeit vermehrt auf, dass sogenannte Großhandelsgesellschaften oder Großhandelskaufhäuser mit...
Der Kosmetikkonzern L`Oreal hat in fünf Ländern gleichzeitig (Frankreich, Belgien, Deutschland, Großbritannien, Spanien) Klage gegen die Internet-Auktionsplattform eBay wegen des Anbietens von gefälschten Markenprodukten –...
Das Community Netzwerk "Facebook" hat vor dem Landgericht Köln seinen Konkurrenten "StudiVZ" auf Unterlassung verklagt.
Der gewerbliche Rechtsschutz befasst sich mit einer Vielzahl von Rechtsnormen, deren Gemeinsamkeit darin besteht, unternehmerische und gewerblich verwertbare geistige Leistungen zu schützen.
K&K Logistics mit dem Inhaber Clemens Kappler aus Stuttgart, vertreten durch die Kanzlei Winterstein Rechtsanwälte aus Frankfurt unterliegen immer öfter in den einschlägigen Verfahren vor Gericht.
In jüngster Vergangenheit mehren sich die Fälle, in denen es zu Zollbeschlagnahmen oben genannter Waren kommt.
Der BGH (Urt.v. 11. März 2009, Az. I ZR 114/06) hatte in dieser Frage zu entscheiden und bestätigte eine Haftung des eBay Kontoinhabers, wenn dieser nicht hinreichende Sicherungsmaßnahmen treffe, um den Zugriff Dritter auf sein...
Aktuelle Markenartikel erfreuen sich nach wie vor großer Beliebtheit auf dem deutschen Textilmarkt. Die offiziellen Distributeure der Waren für Deutschland sind dabei die Profiteure und Leidtragenden zugleich, da auch der...
In obiger Konstellation wird den Abgemahnten die unrechtmäßige Verwendung der Marke Cartier unterstellt.
Marken- und Produktpiratierie sind verboten und werden aus diesem Grunde strengstens von den Markeninhabern verfolgt. Dies verdeutlichen aktuell die Beispiele Ed Hardy und Christian Audigier.
GGR Rechtsanwälte Jean-Pierre-Jungels-Str. 10 - 55126 Mainz | tel.: 06131 – 6237990 - fax: 06131 – 6233896