Häufig kann dies in den Sommermonaten beobachtet werden, in denen sich sogenannte "Star Guides" zunehmender Beliebtheit erfreuen. Diese sind nichts anderes als Wegweiser zu Prominenten-Villen, wie bspw. auf Mallorca oder in Florida.
Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Pressefreiheit,Privatsphäre
So entsteht ein regelrechter "Promi-Tourismus", der zuweilen rechtliche Grenzen überschreitet.
So entschied der Bundesgerichtshof (BGH) bereits im Jahr 2003, dass Luftaufnahmen von Privathäusern von Prominenten zwar vom Grundrecht der Pressefreiheit gedeckt sein könnnen, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und somit der Schutz der Privatsphäre jedoch verletzt sei, wenn zu dem Namen und den Bildern auch noch eine Wegbeschreibung hinzukäme. In einem solchen Fall diene die öffentliche Bekanntgabe der genauen Lage des Anwesens einzig und allein dazu, die jeweiligen Prominenten greifbar zu machen. Dies sei von der Pressefreiheit nicht gedeckt.
Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass Prominente keinesfalls schutzlos der Presse gegenüberstehen. Sofern rechtliche Grenzen überschritten werden, muss dies nicht zwangsläufig geduldet werden.
| Rubrik: | Sonstiges |
| Von: | RA Gulden, LL.M. (Medienrecht) |
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