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04.02.2010 10:31 Alter: 2 Jahr(e)

500.000 Euro Bußgeld wegen unerlaubter Telefonwerbung

Die Bundesnetzagentur hat im Zeitraum von Dezember 2009 bis Januar 2010 in insgesamt neun Verfahren Bußgelder wegen unerlaubter Telefonwerbung in einer Gesamthöhe von 500.000 Euro verhängt.

Damit ahndet sie erstmals Verstöße gegen das am 4. August 2009 verabschiedete Telekommunikationsgesetze (TKG) und das Gesetz gegen den unlauteren Wetttbewerb (UWG), welche unerlaubte Telefonwerbung sowie Werbeanrufe mit unterdrückter Rufnummer strafbar machen.

Mehr über:

Spam Mails, SchadensersatzSchadensersatz
Ausgleich eines Schadens
, unerlaubte Telefonwerbung

Das Gesetz sieht bei Verstößen gegen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung Bußgelder bis zu 50.000 Euro, bei Werbeanrufen mit unterdrückter Rufnummer bis zu 10.000 Euro vor. Die auferlegten Bußgelder wurden sowohl gegen die Auftraggeber der Werbeanrufe als auch gegen die ausführenden Callcenter verhängt.

Dies dürfte künftig die rechtswidrigen Anrufe eindämmen.

 

Rubrik: Sonstiges
Von: RA Gulden, LL.M. (Medienrecht)
Fachanwalt für Urheber-und Medienrecht
MEDIENRECHT mainz


weitere Infos:

www.win-abmahnung.info
www.ggr-rechtsanwaelte.de
www.ggr-law.com


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