Die Abmahnung - Das Original
 
 





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07.12.2011 17:40 Alter: 163 Tag(e)

90 Millionen Euro für nichts? Das Auktionsverfahren der Kanzlei U+C Rechtsanwälte

U+C Rechtsanwälte vermitteln die Versteigerung von 70.000 Forderungen mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 90 Millionen Euro.

Die Kanzlei U+C Rechtsanwälte - bekannt durch das Versenden von standardisierten Massenabmahnungen überwiegend für RechteinhaberRechteinhaber
Rechteinhaber ist derjenige, der die Nutzungs-, Verbreitungs- und Vervielfältigungsrechte z.B. von urheberrechtlich geschützten Werken besitzt. Grundsätzlich ist dies der Urheber. Dieser kann diese Rechte auf Dritte übertragen.
aus dem Pornosektor – heisst derzeit alle Gewerbetreibenden mit Handelsregisterauszug zu ihrer Onlineversteigerung offener Forderungen in Höhe von insgesamt ca. € 90 Mio. willkommen. Die Summe soll sich dabei aus 70.000 Einzelforderungen zusammen setzen.

U+C Rechtsanwälte haben keine Mühen gescheut und eine eigene Website für die bisher wohl einmalige Auktion ins Leben gerufen auktion.urmann.com/

Nach Aussage der Kanzlei U+C Rechtsanwälte handelt es sich bei den zu versteigernden Forderungen um 70.000 offene Filesharing-Filesharing-
Filesharing ist das Übermitteln und Verteilen von Dateien mittels Verwendung eines Peer-to-Peer- oder Torrent - Netzwerks, oder über einen sogenannten One-Klick-Hoster.
Forderungen: „Es handelt sich überwiegend um Forderungen aus Urheberrechtsverletzungen im Internet aus dem Bereich „adult entertainment“ mit anderen Worten: Um Forderungen wegen unterstellten Urheberrechtsverletzungen aus dem Bereich der Pornoabmahnungen. U+C legt großen Wert darauf, dass es sich hierbei nicht um eigene Forderungen handelt, sondern um Forderungen, die ihren Mandanten zustünden:

„U+C tritt nur als Vermittler und nicht als Verkäufer der Forderungen auf. Das Rechtsverhältnis über den Erwerb von Forderungen kommt daher ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem Käufer zustande.“ Ein Schelm wer Böses dabei denkt, würde U+C als Verkäufer der Forderungen auftreten!

U+C verkauft also keine eigenen Forderungen. Hm. Bedeutet dies, dass die Mandanten aus dem Pornosektor, die U+C seinerzeit mit der Verfolgung von Urheberrechtsverstößen beauftragt haben, die Dienste von U+C vollständig bezahlen mussten und bezahlt haben? In Anbetracht der Summen würde dies bedeuten, dass die Mandanten der Kanzlei U+C Rechtsanwälte steinreich sein müssen, da jede einzelne Abmahnung in Rechnung gestellt worden sein müsste. Reine Spekulationen - Die Finanzämter wird`s interessieren.

Fazit:

Auf der gesichterlosen Homepage der Kanzlei U+C Rechtsanwälte wird erklärt, dass das FilesharingFilesharing
Filesharing ist das Übermitteln und Verteilen von Dateien mittels Verwendung eines Peer-to-Peer- oder Torrent - Netzwerks, oder über einen sogenannten One-Klick-Hoster.
eine ernste Sache sei und „nur die wenigsten Täter ein Unrechtsbewusstsein“ entwickeln würden, ganz zu schweigen von den finanziellen Einbußen:
„Gerade auch für kleinere kreative Firmen stellt die Verletzung ihrer Urheberrechte bzw. die kostenfreie illegale VerbreitungVerbreitung
Die (öffentliche) Weiterzugeben und zu Vervielfältigung eines Werkes
ihrer Werke ein existenzbedrohendes wirtschaftliches Problem dar.“ So schlimm kann es nicht sein, unterstellt man, dass die RechteinhaberRechteinhaber
Rechteinhaber ist derjenige, der die Nutzungs-, Verbreitungs- und Vervielfältigungsrechte z.B. von urheberrechtlich geschützten Werken besitzt. Grundsätzlich ist dies der Urheber. Dieser kann diese Rechte auf Dritte übertragen.
, deren Forderungen nun versteigert werden, das Tätigwerden für jede einzelne Abmahnung an U+C bezahlt haben.

Unserer Kanzlei ist bis zum heutigen Tage kein einziges Gerichtsverfahren der Kanzlei U+C bekannt, in dem diese Schadensersatzforderungen aus den Pornoabmahnungen eingeklagt hat. Es ist äußerst fraglich, ob diese Versteigerungsaktion daran etwas ändert, da die Forderungen – sofern sie überhaupt entstanden sein sollten – auch in allen Belangen höchst umstritten sind. Die Aktion ist daher als befremdlicher Versuch zu bewerten, unter allen Umständen den letzten Saft aus den Abmahnungen herauszupressen.


RA Gulden, LL.M. (Medienrecht)

Fachanwalt für Urheber-und Medienrecht

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Kostenerstattung des Anwaltshonorars durch den Staat
und abgemahnte Titel

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Rechteinhaber ist derjenige, der die Nutzungs-, Verbreitungs- und Vervielfältigungsrechte z.B. von urheberrechtlich geschützten Werken besitzt. Grundsätzlich ist dies der Urheber. Dieser kann diese Rechte auf Dritte übertragen.

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